Für viele Urlauber führt der Weg nach Italien durch Österreich. Durch ständig ändernde Regelungen und Richtlinien, kann man schon mal den Überblick verlieren. Daher fassen wir wieder mal die wichtigsten Fragen zusammen. Stand 26. Juli 2020.
Gibt es Grenzkontrollen?
Österreich kontrolliert derzeit weder die Grenzen zu Deutschland, noch zu Italien. Natürlich „kann“ vereinzelt kontrolliert werden, jedoch sind keinerlei fixe Kontrollen vorgesehen.
Nach wie vor wird jedoch an den Hauptverkehrsrouten bei der Rückreise die Einreise nach Deutschland kontrolliert, dies ist jedoch auch schon in den Vorjahren so gewesen. Also jetzt nicht als Corona-Virus Maßnahme.
Muss man für die Durchreise ein Formular mitnehmen?
Nein. Ein- und Durchreisende die nicht aus einem Risikogebiet kommen, können uneingeschränkt ein- und ausreisen.
Was muss ich beachten, wenn Menschen aus verschiedenen Haushalten in einem PKW reisen?
Die gemeinsame Benützung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ist zulässig, wenn in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Ein MNS muss dabei nicht getragen werden.
Wo muss in Österreich Mundschutz getragen werden?
Mit Freitag, 24. Juli 2020, wurden die Maßnahmen in Österreich wieder verschärft.
Ab 24. Juli muss in folgenden Bereichen ein Mund-Nasen-Schutz getragen werden:
🔴 In öffentlichen Verkehrsmitteln und Taxis
🔴 Bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen (ausgenommen am zugewiesenen Sitzplatz)
🔴 In Seil- und Zahnradbahnen, Reisebussen und im Innenbereich von Ausflugsschiffen
🔴 In Apotheken, Pflegeheimen, Krankenanstalten und Kuranstalten sowie an Orten, an denen Gesundheits-und Pflegedienstleistungen erbracht werden.
🔴 Im Lebensmitteleinzelhandel (z.B. Bäckerei, Fleischerei, Konditorei)
In Tankstellen mit angeschlossenen Verkaufsstellen von Lebensmitteln
In Bankfilialen
🔴 In Postfilialen sowie bei Postpartnern
🔴 Bei Dienstleistungen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann oder keine anderen Schutzmaßnahmen (z.B. Plexiglasscheibe) vorhanden sind
Bei Demonstrationen, wenn der 1-Meter-Abstand nicht eingehalten werden kann
Welchen Abstand muss ich einhalten?
Beim Betreten öffentlicher Orte im Freien ist gegenüber Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, ein Abstand von mindestens einem Meter einzuhalten.
Wo finde ich weitere Informationen?
Umfangreiche Informationen sind auf der Homepage vom Österreichischen Gesundheitsministerium zu finden: https://www.sozialministerium.at/
Mein Name ist Christoph Thür. Ich bin gebürtiger Salzburger und kenne seit knapp 40 Jahren die Region Oberitalien bestens. Seit knapp 15 Jahren betreibe ich mehrere Online-Portale im Adria-Raum und bin Herausgeber vom Jesolo Magazin. Von unserer Mediengruppe Adria Magazin GmbH bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer.
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