Inzwischen ist es auch in der Region Friaul erlaubt, mit der im Auto zulässigen Anzahl an Personen (auch von fremden Haushalten) durchzureisen.
Wenn jedoch haushaltsfremde Personen mitfahren, muss verpflichtend von allen Insassen im Auto die Schutzmaske getragen werden. Wenn nur Mitglieder des eigenen Haushalts mitfahren, müssen keine Schutzmasken getragen werden.
Was bedeutet dies für die Fahrt nach Jesolo oder Cavallino?
Von der Tauernautobahn kommend über Kärnten/Villach mit Einreise über Arnoldstein/Tarvis kommt man als erste Region in Italien in den Friaul. Somit kann nun auch bei dieser Strecke jeder eingetragene Sitzplatz im Auto ausgenutzt werden. Die Fahrt durch den Friaul geht dann bis kurz nach Latisana (Abfahrt Lignano), bei Überquerung des Tagliamento ist man im Veneto, wo ebenfalls alle Sitzplätze ausgenutzt werden können. Über den Brenner bzw. Südtirol war es auch bisher kein rechtliches Problem, alle Sitzplätze im Auto zu nutzen.
Was gilt bei der Reise/Durchreise durch Österreich?
Bei der gemeinsamen Benutzung von Kraftfahrzeugen durch Personen, die nicht im gemeinsamen Haushalt leben, dürfen in jeder Sitzreihe einschließlich dem Lenker nur zwei Personen befördert werden. Die Verpflichtung zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes besteht seit dem 15.6.2020 nicht mehr.
Was gilt bei Durchreise durch die Lombardei?
Personen die beispielsweise von der Schweiz über die Lombardei einreisen, gilt nach wie vor die nationale Verordnung was die Sitzplätze im Auto anbelangt (Beifahrersitz frei), sobald haushaltsfremde Personen mitfahren. Außerdem gilt auch im Freien in der Lombardei noch die Maskenpflicht. Die erweiterte Maskenpflicht in der Lombardei wurde bis mindestens 14. Juli 2020 verlängert (wäre ansonsten mit 30.06.2020 ausgelaufen).
Generell zur Maskenpflicht
Dort wo Maskenpflicht vorgeschrieben ist, gilt diese NICHT für Kinder unter 6 Jahren und für Menschen mit Behinderungen.
