Gute Nachrichten für alle vom Lockdown betroffenen Personen bspw. aus Österreich. Eine Reise ins Ausland, und somit auch nach Italien, ist weiterhin möglich.
Auslandsreisen sind auch während des bundesweiten Lockdowns, der das Verlassen des eigenen Wohnbereiches streng reglementiert, möglich. Das bestätigte das Gesundheitsministerium heute laut APA. Dabei seien „natürlich“ die Einreisebestimmungen des Ziellandes und nach Österreich zu berücksichtigen. Die österreichischen Bestimmungen wurden zeitgleich mit dem Lockdown verschärft, Antigen- und Antikörper-Tests werden jetzt nur noch in Ausnahmefällen akzeptiert.
Ausnahmen gibt es nur für Pendler – für sie gilt weiterhin 3-G statt 2,5-G – und Schüler, die ihren „Ninja-Pass“ vorweisen können, geht aus der siebenten Novelle der Covid-19-Einreiseverordnung hervor. Bei Pendlern reicht es aber nicht mehr aus, sich nur einmal wöchentlich testen zu lassen. Sie brauchen einen maximal 72 Stunden alten PCR-Test oder einen höchstens 24 Stunden zurückliegenden Antigen-Test.
Zudem wird durch die bereits am vergangenen Dienstag veröffentlichte Einreiseverordnung die Gültigkeitsdauer des Impfnachweises von zwölf auf neun Monate verkürzt, wobei bis 6. Dezember eine Übergangsfrist gilt.