Regeln für den Herbsturlaub

Herbstzeit ist auch wieder Zeit, um ein paar schöne Stunden am Meer zu verbringen. Ideal für Menschen, die Ruhe und Erholung suchen. Es gibt keine großen Events oder Partys, es gibt kaum noch Liegebetten-Reihen am Strand, es gibt aber noch sehr angenehme Temperaturen und der Strand lädt zu ausgiebigen Spaziergängen ein. Auch das nahe Venedig ist im Herbst einen Besuch wert. Derzeit besonders empfehlenswert, da die asiatischen und amerikanischen Gäste noch ausbleiben, somit ist die Stadt nicht so überfüllt.

Doch welche Regeln gelten? Was muss ich bei der Einreise beachten?

Einreise nach Italien

Coronavirus (COVID-19) und Reisen

Die Einreise nach Italien aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern ist grundsätzlich erlaubt.

Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist mit 1.7. in Kraft getreten. Damit kann über einen QR-Code nachgewiesen werden, dass eine Person gegen Corona geimpft bzw. negativ getestet wurde oder eine Infektion überstanden hat. Dennoch gelten nach wie vor die spezifischen italienischen Einreiseregelungen: 

Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):

  • Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich vor der Einreise über das  digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLFelektronisch registrieren. Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutscheenglische Fassung) vorgelegt werden. 
  • Vorlage eines in Österreich oder in einem EU-Land ausgestellten „Grünen Covid-Passes“ in englischer oder italienischer Sprache, bestehend aus einem der drei folgenden Nachweise:
    • einem max. 48h alten negativen Covid-Test (PCR- oder Antigentest, ausgestellt von offizieller Teststelle – kein Selbsttest) vor Einreise (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit)
    • einem seit mind. 14 Tagen vollständigen Impfzyklus mit einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung (Achtung: Die uneingeschränkte Einreise nach Italien mit einem „Grünen Covid-Pass“ ist frühestens ab dem 14. Tag nach dem vollständigen Impfzyklus möglich, d.h. bei 2 Teilimpfungen frühestens ab dem 14. Tag nach der 2. Teilimpfung)
    • einer erfolgten Genesung von Covid-19.

Kinder unter sechs (6) Jahren sind von der Testpflicht (Antigen- oder PCR-Test) ausgenommen.

Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.

Falls die Einreise nach Italien ohne dPLF und Zertifikat erfolgt ist, sind folgende Maßnahmen erforderlich:

– Es ist eine fünftägige (5) Quarantäne in der eigenen Wohnung oder an dem gewöhnlichen Aufenthaltsort einzuhalten, nachdem
die Präventionsabteilung der für das Gebiet zuständigen Gesundheitsbehörde über die Einreise in das nationale Hoheitsgebiet informiert wurde, um die Gesundheitsüberwachung zu veranlassen.

– Nach fünf (5) Tagen Quarantäne ist ein weiterer Antigen- oder PCR-Test durchzuführen.

Was gilt vor Ort?

Auch in Italien sind ein paar Regeln einzuhalten. Insbesondere ist in vielen Bereichen der Grüne Pass vorgeschrieben.

VERWENDUNG DES GRÜNEN PASSES IN ITALIEN. WANN UND WO :

Seit dem 6. August 2021 haben die italienischen Behörden die obligatorische Voraussetzung für einen „Green Pass“ oder ein digitales EU-Covid-Zertifikat oder ein gleichwertiges* von den italienischen Behörden anerkanntes Zertifikat für jede Person ab 12 Jahren in Italien festgelegt, die:

  • Zugang zu allen Indoor-Speisediensten;
  • an öffentlichen Veranstaltungen teilnehmen, einschließlich Kinos, Theatern und Sportveranstaltungen;
  • besuchen Sie Museen und andere kulturelle Einrichtungen;
  •  Besuch von Schwimmbädern, Fitnessstudios, Spas, Wellness- und Thermalzentren, Themen- und Vergnügungsparks, Kultur- und Freizeitzentren, Casinos, Spielhallen;
  • besuchen Ausstellungen, Messen, Konferenzen und Kongresse.

Ab dem 1. September ist ein „Green Pass“ oder ein digitales EU-Covid-Zertifikat oder ein gleichwertiges* von den italienischen Behörden anerkanntes Zertifikat auch an Bord obligatorisch:

  • Flugzeuge;
  • Schiffe und Fähren für den überregionalen Verkehr (ohne Fährverbindungen in der Straße von Messina);
  • Hochgeschwindigkeitszüge (wie Intercity oder Frecce);
  • Busse für den überregionalen Verkehr;
  • Charterbusse mit Fahrer.

Ein für die oben genannten Zwecke zu verwendender Green Pass muss den Nachweis erbringen, dass entweder eine Dosis des Impfstoffs erhalten wurde; oder ein negatives Ergebnis eines Molekular- oder Antigentests, der in den letzten 48 Stunden durchgeführt wurde; oder sich in den letzten 6 Monaten von Covid-19 erholt zu haben. Bitte beachten Sie, dass eine Bescheinigung über den Erhalt der ersten Dosis eines Zwei-Dosen-Impfstoffs (dh Sie warten auf die zweite Dosis) nicht ausreicht, um aus dem Ausland nach Italien einzureisen . Ein solches Zertifikat ist in Italien nur einmal gültig.Inhaber eines von den Gesundheitsbehörden der Republik San Marino ausgestellten Impfpasses sind gemäß Artikel 6 des Gesetzesdekrets vom 6. August 2021, Nr. 111.

* Derzeit sind nach Angaben des italienischen Gesundheitsministeriums gleichwertige Zertifikate für nationale Zwecke , die von den Gesundheitsbehörden in den in Liste D aufgeführten Ländern und Israel ausgestellt werden, wenn sie alle Anforderungen des italienischen Gesundheitsministeriums erfüllen. Nicht alle gleichwertigen Zeugnisse reichen für die Einreise nach Italien ohne weitere Voraussetzungen aus. Für länderspezifische Informationen zur Einreise aus dem Ausland nach Italien beachten Sie bitte die Hinweise in den obigen Absätzen, da die Regeln des „Grünen Passes in Italien“ nur für Personen gelten, die sich bereits in Italien aufhalten .

Die Einreiseverordnung bzw. Einreisebestimmungen in Italien, gelten aktuell bis 25. Oktober 2021. Von einer Verlängerung bis voraussichtlich Jahresende 2021 kann jedoch ausgegangen werden. Bitte beachten, dass sich die Regeln für die Einreise nach Italien auch ändern können. Daher empfiehlt es sich, immer vor Abreise den Fragebogen durchzuklicken: https://infocovid.viaggiaresicuri.it/index_en.html

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