In der Reisesaison 2020 gilt es einiges zu beachten. Auch für den eigenen PKW gelten verschiedene Vorschriften. Die wichtigsten haben wir zusammen gefasst.
Wie viele Menschen dürfen in Italien in einem Auto sitzen?
Aktuell ist die Lage so, dass für Personen aus dem gleichen Haushalt keine Beschränkungen gelten. Hier gilt nur die im Fahrzeugschein zugelassene Anzahl an Sitzen. Es muss auch keine Maske getragen werden.
Wie ist die Regelung mit nicht im gleichen Haushalt lebenden Personen?
Grundsätzlich muss während der gesamten Fahrt die Schutzmaske getragen werden. Es gilt seit 3. Juni die Regelung, dass in der vorderen Reihe nur der Fahrer sitzen darf und in den Rücksitzen mit jeweils 1 Meter Abstand weitere Personen Platz nehmen dürfen. Also bei einem 5-Sitzer dürften demnach 3 Personen (inklusive Fahrer) mitfahren, der Beifahrersitz muss frei bleiben. Das Schema ist also 1-2 bzw. 1-2-2. Das bedeutet, bei einem 5-Sitzer dürfen 3 Personen mitfahren, bei einem größeren Auto mit einer weiteren Sitzreihe noch zusätzlich 2 Personen.
Gibt es regionale Unterschiede?
Ja. Das macht die Regelung natürlich nicht einfacher, sondern komplizierter. Denn im Veneto gilt beispielsweise KEINE Beschränkung was die Anzahl der Mitfahrenden betrifft, hier gilt nur Maskenpflicht für alle Mitfahrenden, sobald eine Person mitfährt, die nicht dem Haushalt angehört. Auch hier, keine Maskenpflicht im Auto, wenn man nur mit Personen aus dem eigenen Haushalt anreist. Da der Veneto jedoch meist nicht direkt von Österreich, Deutschland oder der Schweiz angefahren werden kann, sind auch die Regelungen der durchfahrenden Regionen maßgeblich. Für den Friaul gelten beispielsweise 4 Personen (inklusive Fahrer), die mitfahren können, wenn sie nicht aus dem gleichen Haushalt sind. Auch in Südtirol dürfen, wie im Veneto, alle Sitze belegt werden, solange eine Maske aufgesetzt wird. Für Schweizer die die Lombardei durchfahren, gelten die nationalen Regeln. Zusätzlich ist in der Lombardei zu beachten, dass IMMER, sobald das Haus verlassen wird, eine Schutzmaske zu tragen ist. Auch im Freien. Dies insbesondere bei einer Rast beachten.
Konkretes Beispiel Fahrt über Villach – Tarvis – Jesolo
Man durchfährt die Region Friaul (hier gelten 4 Personen) und kommt in den Veneto (keine Beschränkungen). Bei größerem Auto mit zwei Sitzreihen kann man jedoch auch im Friaul mit 5 Personen, die nicht im selben Haushalt wohnen, fahren.
Konkretes Beispiel Brenner – Jesolo
Hier durchfährt man Südtirol und gelangt in den Veneto. Keine Beschränkungen in beiden Regionen hinsichtlich der mitfahrenden Personen.
Wie hoch sind die Strafen?
Italien ist bekannt für seine markanten (Verkehrs-) Strafen. So gilt auch hier bei einem Verstoß eine Strafe bis zu 533 Euro.
Wie lange gelten diese Regelungen?
Der nationale Notstand ist bis 31. Juli ausgerufen, daher gelten diese Gesetze auch voraussichtlich bis dahin. Im Veneto wird die Regelung möglicherweise schon am 15. Juli auslaufen, je nach weiterem Verlauf der Infektionszahlen. Im August kann die Lage natürlich schon wieder eine andere sein. Obenstehendes ist aktuell gültig am 15.06.2020. Änderungen gibt es laufend, bitte erkundigt Euch vor Fahrtantritt nochmals bei den bekannten Automobilclubs. Die Angaben wurden nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ein rechtlicher Anspruch darauf kann nicht abgeleitet werden.
Nochmaliger Hinweis: in allen genannten Zahlen ist der Fahrer jeweils inbegriffen. Sobald eine Person mitfährt, die nicht dem eigenen Haushalt angehört, gilt für alle Mitfahrenden MASKENPFLICHT im Auto.