Es gibt keine Einschränkungen für gemeinsame Fahrten im PKW für Eheleute, Personen aus einem Haushalt sowie Personen, die regelmäßig in einer festen Beziehung zueinander stehen.
Personen aus verschiedenen Haushalten
Es dürfen bis zu 3 nicht zusammenlebenden Personen einschließlich des Fahrers im PKW reisen, wobei jeder Fahrgast einen Mund-Nasen-Schutz tragen muss. Der Beifahrersitz neben dem Fahrer muss frei bleiben. Auf den hinteren Sitzen dürfen je Reihe max. 2 Mitfahrer Platz nehmen, der Mittelsitz ist dabei stets freizuhalten.
Sonderregelung Veneto und Trentino/Südtirol sowie Friaul
In Südtirol ist die Zahl der Mitfahrer laut Auskunft der Verkehrsmeldezentrale in Bozen hingegen nicht begrenzt. Kommen diese aus verschiedenen Haushalten, müssen sie aber einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Die Regelung gilt auch in Friaul und Venetien.
Im Trentino werden Personen, die miteinander in engem Kontakt stehen, ohne im selben Haushalt zu leben, Haushaltsangehörigen gleichgestellt. In diesen Fällen kann dort im Auto ggf. auf Mindestabstände und Maske verzichtet werden.