Rauchverbot am Strand von Jesolo: Erste Geldstrafen verhängt
Die Zeit der reinen Aufklärung ist vorbei. Die örtliche Polizei kontrolliert inzwischen das Rauchverbot am Strand von Jesolo und verhängt die ersten Geldstrafen. Nach Angaben der Stadt kostet ein Verstoß 50 Euro. Die Kontrollen erfolgen teilweise durch Beamte in Zivil.
Polizei kontrolliert den Strand in Zivil
Seit Beginn der Badesaison 2026 gilt auf dem gesamten Sandstrand von Jesolo ein Rauchverbot. Nachdem die Stadt Urlaubern und Strandbetreibern zunächst Zeit zur Eingewöhnung gegeben hatte, setzt die örtliche Polizei die neue Regel nun konsequenter durch.
Nach einem Bericht vom 19. Juli kontrollierten Beamte in Zivil verschiedene Bereiche des rund 13 Kilometer langen Strandes. Dabei sollen fünf Personen beim Rauchen erwischt worden sein. Sie erhielten jeweils eine Geldstrafe von 50 Euro.
Bürgermeister Christofer De Zotti bestätigte, dass in den vergangenen Tagen die ersten Sanktionen verhängt wurden. Die Polizei werde ihre Kontrollen schrittweise verstärken. Viele Strandbesucher bemerken die Einsätze nicht, da die Beamten in Alltagskleidung unterwegs sind.
Wo gilt das Rauchverbot in Jesolo?
Die Badeverordnung der Stadt Jesolo verbietet das Rauchen während der Sommersaison grundsätzlich auf der gesamten Sandfläche. Das Verbot gilt damit auch unter dem Sonnenschirm, auf der Liege und in den frei zugänglichen Strandbereichen.
Rauchen ist nur noch in den eigens eingerichteten Raucherzonen erlaubt. Jeder Strandbetreiber muss eine angemessene Zahl solcher Bereiche bereitstellen. Die Raucherinseln verfügen über Behälter, in denen Zigarettenstummel gesammelt und anschließend dem Recycling zugeführt werden sollen.
Ausgenommen sind grundsätzlich die öffentliche Strandpromenade und die Kioske am Strand. Ein Kioskbetreiber darf sich jedoch freiwillig am Rauchverbot beteiligen. In diesem Fall muss er das Verbot durch entsprechende Schilder deutlich kennzeichnen.
Gerade bei den Strandbars kann dies zu Unsicherheit führen. An einem Kiosk kann das Rauchen erlaubt sein, während es am Nachbarkiosk verboten ist. Urlauber sollten deshalb auf die Beschilderung achten oder das Personal fragen.
Raucherinseln werden gut angenommen
Nach Einschätzung der Stadt hält sich die Mehrheit der Gäste an die neue Regel. Besonders gut ausgestattete Raucherbereiche werden offenbar regelmäßig genutzt.
Einige Strandbetreiber haben die Raucherinseln mit Sitzgelegenheiten und einer ansprechenden Gestaltung versehen. Dadurch entwickeln sie sich teilweise zu kleinen Treffpunkten. Die Stadt sieht darin ein Zeichen, dass sich der Schutz von Nichtrauchern mit den Bedürfnissen von Rauchern verbinden lässt.
Das Rauchverbot verfolgt zugleich ein Umweltziel. Zigarettenstummel gehören zu den häufigsten Abfällen am Strand. Durch die fest eingerichteten Raucherbereiche sollen weniger Filter in den Sand oder ins Meer gelangen.
Was gilt für E-Zigaretten?
Der aktuelle italienische Zeitungsbericht erklärt, dass die Kontrollen auch E-Zigaretten und ähnliche Produkte betreffen. Die veröffentlichte Badeverordnung verwendet allerdings nur den allgemeinen Begriff „Rauchverbot“. E-Zigaretten werden darin nicht ausdrücklich genannt.
Um Diskussionen und mögliche Strafen zu vermeiden, sollten Urlauber daher auch E-Zigaretten nur in den ausgewiesenen Raucherbereichen verwenden. Das gilt ebenso für vergleichbare Verdampfer und Tabakerhitzer.
Die Kontrollen werden fortgesetzt
Die örtliche Polizei will den Strand auch in den kommenden Wochen kontrollieren. Dabei setzt sie weiterhin auf Beamte in Zivil. Strandbesucher sollten daher nicht davon ausgehen, dass Verstöße nur in der Nähe einer sichtbaren Polizeistreife geahndet werden.
Die wichtigsten Regeln lauten somit: Auf der Sandfläche bleibt die Zigarette aus. Geraucht werden darf in den gekennzeichneten Raucherzonen sowie grundsätzlich auf der öffentlichen Strandpromenade. Bei Strandkiosken entscheidet die Beschilderung.
Hinweis zur Höhe der Geldstrafe
Die Stadt und die aktuelle Berichterstattung nennen für die ersten Verstöße eine Geldstrafe von 50 Euro. Die Badeverordnung enthält in Artikel 9 allerdings eine allgemeine Auffangregel von 200 Euro für Verstöße, für die keine andere Sanktion vorgesehen ist. Aus dem öffentlich verfügbaren Text geht nicht hervor, auf welcher ergänzenden Regelung die reduzierte Strafe von 50 Euro beruht.
Für Urlauber ist derzeit vor allem die tatsächliche Praxis entscheidend: Die ersten beim Rauchen ertappten Personen mussten nach den übereinstimmenden Angaben 50 Euro bezahlen.
Stand: 19. Juli 2026



