Pressemitteilung Nr. 30 des Ministerrates

Der Ministerrat tagte am Donnerstag, den 22. Juli 2021, um 18.10 Uhr im Palazzo Chigi unter dem Vorsitz von Präsident Mario Draghi. Sekretär, Staatssekretär Roberto Garofoli.

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COVID-19

Dringende Maßnahmen zur Bewältigung der epidemiologischen Notlage durch COVID-19 und zur sicheren Ausübung sozialer und wirtschaftlicher Tätigkeiten (Gesetzesdekret)

Der Ministerrat hat auf Vorschlag von Präsident Mario Draghi und Gesundheitsminister Roberto Speranza beschlossen, den nationalen Ausnahmezustand bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern, und beschlossen, wie der Green Pass und neue Kriterien für die „Färbung“ der Regionen verwendet werden sollen.

Green Pass
Sie können einige Aufgaben nur durchführen, wenn Sie Im Besitz von:

  1. Grüne Covid-19-Zertifizierungen (Green Pass), die die Impfung mindestens der ersten Sars-CoV-2-Impfdosis (9 Monate Gültigkeit) oder die Heilung von Sars-CoV-2-Infektionen (6 Monate Gültigkeit) belegen
  2. Durchführung eines schnellen molekularen oder antigenen Tests mit negativem Sars-CoV-2-Virus (48 Stunden Gültigkeit)

Diese Dokumentation ist erforderlich, um ab dem 6. August folgende Tätigkeiten oder Bereiche durchführen oder darauf zugreifen zu können:

  • Dienstleistungen für die Gastronomie, die von jeder Übung für den Verbrauch am Tisch im Innenverkehr durchgeführt werden
  • Öffentlich zugängliche Shows, Veranstaltungen und Sportwettbewerbe
  • Museen, andere Kulturinstitute und -orte und Ausstellungen;
  • Schwimmbäder, Geburtszentren, Fitnessstudios, Mannschaftssport, Spas, auch in Beherbergungseinrichtungen, nur für Aktivitäten im Innenbereich;
  • Feste und Messen, Kongresse und Kongresse;
  • Spas, Themen- und Vergnügungsparks;
  • Kulturzentren, Sozial- und Freizeitzentren, beschränkt auf Aktivitäten im Innenbereich und mit Ausnahme von Kindertagesstätten, Sommerzentren und deren Gastronomie;
  • Spielzimmeraktivitäten, Wetträume, Bingohallen und Casinos;
  • Öffentliche Wettbewerbe.

Farbzonen

Die Inzidenz von Kontaminationen bleibt bestehen, wird aber nicht mehr das Leitkriterium für die Auswahl der Farben (Bank, Gelb, Orange, Rot) der Regionen sein. Ab dem 1. August sind die beiden wichtigsten Parameter:

1) die Beschäftigungsquote von medizinischen Betten für Patienten mit Covid-19
2) die Beschäftigungsquote von Intensivbetten für Patienten mit Covid-19

Sie bleiben im weißen Bereich

Die Regionen bleiben in einer weißen Zone, wenn

a. Die wöchentliche Inzidenz der Infektionen beträgt weniger als 50 Fälle pro 100.000 Einwohner für drei aufeinanderfolgende Wochen
b. Tritt eine Inzidenz von mehr als 50 Fällen pro 100.000 Einwohner ein, so bleibt die Region in einem weißen Gebiet, wenn eine der beiden folgenden Bedingungen eintritt:

1. Die Beschäftigungsquote von Betten im medizinischen Bereich für Patienten mit Covid-19 beträgt 15 % oder weniger;

Oder

2. die Beschäftigungsquote von Patienten mit Covid-19 auf der Intensivstation beträgt 10 % oder weniger;

Weiß bis Gelb

Es müssen bestimmte Bedingungen für den Übergang einer
Region zur gelben Färbung a. die wöchentliche Inzidenz von Ansteckungen von 50 pro 100.000 Einwohner oder mehr sein, sofern die Beschäftigungsquote von medizinischen Betten über 15 % und die Beschäftigungsquote von Patienten mit Covid-19 auf der Intensivstation über 10 % liegt.
b. Tritt eine Inzidenz von 150 Fällen je 100.000 Einwohner oder mehr auf, so bleibt die
Region in einer gelben Zone, wenn eine der beiden nachfolgenden Bedingungen eintritt 1. die Beschäftigungsquote von Betten im medizinischen Bereich für Patienten mit Covid-19 beträgt 30 % oder weniger;
oder
2. die Beschäftigungsquote von Patienten mit Covid-19 auf der Intensivstation beträgt 20 % oder weniger;

Gelb bis Orange

Die wöchentliche Inzidenz von Insteckierungen von 150 pro 100.000 Einwohner oder mehr ist erforderlich, und gleichzeitig müssen die für die gelbe Zone vorgesehenen Grenzwerte für die Belegung von medizinischen Und Intensivbetten überschritten worden sein.

Orange bis Rot

Eine Region befindet sich in einer roten Zone mit einer Inzidenz von 150 Fällen oder mehr pro 100.000 Einwohner und bei beiden Bedingungen nach
a. beträgt die Beschäftigungsquote von Medizinischen Betten für PATIENTEN mit COVID-19 mehr als 40 %.
b. Die Beschäftigungsquote von Intensivbetten für COVID-19-Patienten liegt bei über 30 %;

Maßnahmen zur Durchführung kultureller Aufführungen

Im weißen und gelben Bereich werden die öffentlich zugänglichen Aufführungen in Theatersälen, Konzertsälen, Kinos, Unterhaltungs- und Live-Musikräumen sowie in anderen Räumen oder Räumen auch im Freien ausschließlich mit vorab zugewiesenen Sitzplätzen und unter der Bedingung durchgeführt, dass die zwischenmenschliche Entfernung von mindestens einem Meter sowohl für Zuschauer, die nicht gewöhnlich zusammenleben, respektiert wird. , sowohl für das Personal, als auch für Personen mit einer der covid-19-Grünen Zertifizierungen ist der Zugang nur gestattet.

Im weißen Bereich darf die zulässige Kapazität nicht mehr als 50 Prozent der maximal zulässigen Kapazität im Freien und 25 Prozent im Innenbereich bei Veranstaltungen mit einer Zuschauerzahl von mehr als 5.000 im Freien bzw. 2.500 im Innenbereich betragen.

In der gelben Zone darf die zulässige Kapazität 50 % der maximal zulässigen Kapazität nicht überschreiten, und die maximale Zuschauerzahl darf jedoch nicht mehr als 2.500 für Open-Air-Shows und 1.000 für Shows an geschlossenen Orten für jeden einzelnen Raum betragen. Die Tätigkeiten müssen unter Beachtung der angenommenen Leitlinien durchgeführt werden.

Maßnahmen für Sportveranstaltungen

Darüber hinaus für die Teilnahme der Öffentlichkeit sowohl an Veranstaltungen und Wettkämpfen von anerkanntem Niveau von herausragendem nationalen Interesse durch Maßnahmen des italienischen Nationalen Olympischen Komitees und des italienischen Paralympischen Komitees, die Einzel- und Mannschaftssportarten betreffen, die von ihren jeweiligen nationalen Sportverbänden, assoziierten Sportarten, Sportförderungsorganisationen oder internationalen Sportorganisationen organisiert werden, sowie für Veranstaltungen und Sportwettkämpfe Von den genannten gelten folgende Vorschriften:

Im weißen Bereich darf die zulässige Kapazität 50 Prozent der maximal zulässigen Außen- und 25 Prozent innerhalb der Luft nicht überschreiten.

In der gelben Zone darf die zulässige Kapazität 25 % der zulässigen Höchstfläche nicht überschreiten, und die maximale Zuschauerzahl darf jedoch 2.500 für Außenanlagen und 1.000 für In-Innenanlagen nicht überschreiten. Die Tätigkeiten müssen im Einvergleich der vom Vorsitz des Ministerrates – Sportabteilung nach Anhörung des italienischen Sportmedizinischen Verbandes auf der Grundlage von Kriterien des Wissenschaftlich-Technischen Ausschusses festgelegten Kriterien durchgeführt werden.

Sanktionen

Die Inhaber oder Betreiber der nach Vorlage des Green Pass genehmigten Dienstleistungen und Tätigkeiten müssen überprüfen, ob der Zugang zu diesen Dienstleistungen und Tätigkeiten den Anforderungen entspricht.
Im Falle eines Verstoßes kann eine Geldstrafe von 400 bis 1000 Euro sowohl vom Händler als auch vom Benutzer verhängt werden. Sollte sich der Verstoß dreimal an drei verschiedenen Tagen wiederholen, könnte die Übung von 1 bis 10 Tagen beendet werden.

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