Italien hat im Ministerrat ein neues Dekret einstimmig beschlossen, welches weitgehende Einschränkungen nach sich zieht. Es wurde der Super Green Pass eingeführt.
Was ist der Super Green Pass?
Der Super Green Pass ist eine Erweiterung vom bisherigen Grünen Pass, der jedoch nur noch Geimpften oder Genesenen ausgestellt wird. Somit wird eine 2G-Regelung (die vor wenigen Tagen von Verfassungsrechtlern für Italien noch als nicht vereinbar dargestellt wurde) in Italien in gewissen Bereichen eingeführt.
Was ändert sich dadurch?
Nach den neuen Regeln können diejenigen, die nicht über den Super Green Pass verfügen, keine Bars und Restaurants in Innenräumen, Fitnessstudios, Sportanlagen, Kinos, Theater, Diskotheken betreten oder an Shows, Partys und öffentlichen Feiern teilnehmen. Personen, die nicht geimpft oder genesen sind, können mit dem „normalen“ Grünen Pass im Hotel übernachten. Also auch mit einem Testnachweis.
Was wurde noch verschärft?
Der „normale“ Grüne Pass wird zukünftig auch für den regionalen öffentlichen Nahverkehr notwendig sein.
Wann gilt diese Regelung?
Diese Regelung beginnt am Montag, 6. Dezember 2021 und endet frühestens am 15. Januar 2022. Eine Verlängerung ist, je nach epidemiologischer Lage und Entwicklung, möglich.
Erweiterung der Impfpflicht
Die Impfpflicht wurde erweitert. Ab sofort müssen nicht nur die Angehörigen der Gesundheitsberufe geimpft sein, sondern die Impfpflicht in Italien wird ab 15. Dezember 2021 auf Lehrer und das Verwaltungspersonal der Schule, des Militärs, der Polizei und der öffentlichen Rettung ausgedehnt. Für medizinisches Fachpersonal ist die dritte Dosis verpflichtend.
Gültigkeit der Impfungen
Da die Impfstoffe offensichtlich nicht das halten, was erwartet wurde, wird die Dauer der Impfung von derzeit zwölf Monaten auf neun Monate herab gesetzt. Von wem also der Zweitstich schon länger als neun Monate zurück liegt, gilt dann als ungeimpft.
Gültigkeit der Covid-Tests
Die geplante Änderung der Gültigkeit der Covid-Tests wurde nicht verändert. Somit gelten innerhalb von Italien die Antigen-Schnelltests nach wie vor 48 Stunden und die PCR-Tests 72 Stunden. Für die Einreise nach Italien gilt unverändert für beide Tests 48 Stunden Gültigkeit ab Probenentnahme.
Wo finde ich den Volltext der Verordnung?
Der Volltext (italienisch) ist hier zu finden: