Der italienische Gesundheitsminister hat mit gestern Sonntag, 16. August 2020, eine neue Verordnung erlassen. Grund ist der leichte Anstieg der letzten Tage, der Minister hat es so argumentiert, dass er keinesfalls den Schulstart im September in Gefahr bringen möchte und die Opfer, die die Italiener in den letzten Monaten erbracht haben, sollen nicht umsonst gewesen sein. Hintergrund sind eigentlich die etwas aus dem Ruder gelaufenen Öffnungen der Diskotheken. So wurde, noch bevor die Verordnung vom Minister unterzeichnet wurde, die Diskothek Kings in Jesolo behördlich für 5 Tage geschlossen. Der Grund war, da die Betreiber für die Einhaltung der Vorschriften nicht gesorgt hätten. So wurden bei Betreten des Lokals nicht alle Gäste auf Fieber untersucht und auf der Tanzfläche trug zu späterer Stunde so gut wie niemand eine Schutzmaske. Daher wurde diese Diskothek geschlossen. Kurz darauf dann die neue Verordnung, die für ganz Italien gilt und keine regionalen Ausnahmen erlässt.
Was wurde geschlossen?
Bis mindestens 7. September sind nun alle Diskotheken und Tanzlokale geschlossen. Auch Open-Air Diskos dürfen nicht mehr öffnen. Um die wirtschaftlichen Schäden zu minimieren, werden seitens der Regierung Unterstützung für die Betriebe angekündigt.
Wann gilt die Maskenpflicht im Freien?
An belebten Orten muss zwischen 18:00 und 06:00 Uhr die Schutzmaske getragen werden.
Was gilt als belebter Ort?
Das ist nicht genau definiert, aber grundsätzlich muss man von allen öffentlichen Plätzen und Straßen, insbesondere Fußgängerzonen, ausgehen. Als an belebten Plätzen und Straßen muss ab 18:00 Uhr die Schutzmaske getragen werden.
Gilt die Maskenpflicht auch am Strand?
Am Strand ist durch die 10 m²-Regelung pro Schirm schon ausreichend Abstand gewährleistet. Wenn Du also länger als bis 18:00 Uhr am Strand bist, muss natürlich keine Maske getragen werden. Allerdings kommt es gerade zu Tagesrandzeiten bei manchen Chiosco zu Happy-Hour Angeboten. Wenn es dort also zu Menschenansammlungen kommt, gilt die Maskenpflicht auch dort.
Fazit
Dass die Diskotheken geschlossen sind, wird bestimmt manche stören, ist jedoch unumgänglich. Denn die Vorschriften können einfach nicht eingehalten werden. Das haben die verschiedensten Öffnungen jetzt in und um Jesolo gezeigt. Ja, es ist ein sehr wichtiger Wirtschaftsfaktor und gerade Jesolo ist für seine Diskotheken bekannt. Aber wenn sich Vorschriften nicht einhalten lassen, dann muss eben mit Konsequenzen gerechnet werden.
Was die Maskenpflicht in der Fußgängerzone betrifft, da darf sich jeder selbst seine Meinung bilden. Bekanntlich haben auch Großdemonstrationen, beispielsweise in Berlin, zu keiner Explosion der Fallzahlen geführt, möglicherweise wird hier über das Ziel hinaus geschossen. Die Ansteckungsgefahr im Freien scheint doch eher gering zu sein, das sollte aus der Erfahrung inzwischen jedem bewusst sein. Aber die Verordnung ist hier, die Verordnung gilt seit Heute Montag, 17. August 2020, also muss diese auch eingehalten werden.