Neue Regeln für die Einreise nach Italien!

Mit Gültigkeit ab heute Montag, 21.06.2021, gelten für die Einreise nach Italien bis 30.07.2021 folgende Regelungen:

Einreise aus Ländern der Liste C (darunter Deutschland, Österreich und die Schweiz) gelten ab sofort auch die 3G-Regeln. Nachgewiesen mit dem Grünen Zertifikat.
Nach italienischem Recht sind Reisen in / aus den Ländern der Liste C ohne Angabe von Gründen erlaubt.

Gemäß der Verordnung des Gesundheitsministers vom 14. Mai 2021 ist für die Einreise nach Italien bei einem Aufenthalt oder einer Durchreise aus den Ländern der Liste C in den letzten 14 Tagen das Ausfüllen eines Online-Standortformulars erforderlich (dPLF). https://app.euplf.eu/

Gemäss Verordnung vom 18.06.2021 ist ab dem 21.06.2021 zusätzlich die ausgestellte oder anerkannte Covid-19 Green Certification gemäss Artikel 9 Absatz 2 lit. c), des Gesetzesdekrets vom 22. April 2021, n. 52, mitzuführen.

Kinder unter sechs Jahren sind ab sofort von der Testpflicht befreit

Für den Fall, dass die Covid-19 Green Certification nicht vorgelegt werden kann, ist die Einreise nach Italien dennoch möglich, sofern:

Wird kein grünes Zertifikat vorgelegt, das einen negativen Tupfertest nachweist, unterliegen die Einreisenden folgenden Präventivmaßnahmen:

🇮🇹 zehn Tage Selbstisolation an der Adresse, die im digitalen Passagier-Locator-Formular angegeben ist
🇮🇹 Abstrichtest (PCR- oder Antigen-Schnelltest) am Ende der zehntägigen Isolationsperiode.

Das bedeutet im Umkehrschluss, dass alle, die über kein Grünes Zertifikat (Grüner Pass) verfügen, sich einer 10-Tägigen Quarantäne unterziehen müssen, sofern es dazu nicht noch mit einer Klarstellung aus dem Ministerium aufgeweicht wird. Denn mit dieser Regelung wird sich Italien keinen Gefallen tun, da ja noch gar nicht jeder zu so einem Grünen Zertifikat kommen kann. Sei es aus technischer oder rechtlicher Sicht.

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