Neue Einreisebestimmungen Italien ab 16.12.2021

Die Einreise muss über ein Online-Formular angemeldet werden. Nur in Fällen, in denen eine Online-Registrierung aus technischen Gründen nicht möglich ist, kann die Einreiseerklärung (in italienischer Sprache) (die englische Sprachfassung dient nur als Übersetzungshilfe) in Papierform vorgelegt werden.

Reisende, die über eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene vollständige Impfung mit einem von der EMA zugelassenen Impfstoff oder über einen Nachweis einer Genesung von COVID-19, nicht älter als sechs Monate, verfügen und die sich in den 14 Tagen vor Einreise nur in Ländern der Europäischen Union und damit auch in Deutschland sowie in Island, Liechtenstein, Norwegen, der Schweiz aufgehalten haben, müssen bei Einreise neben dem Digitalen COVID-Zertifikat der EU (in Italien certificazione verde COVID-19zusätzlich ein negatives Testergebnis (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen) vorlegen.

Dem italienischen digitalen COVID-Zertifikat gleichgestellt sind alle in einem EU– oder Schengen-Mitgliedstaat ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache.

Regelung für Kinder

Heute Vormittag (15.12.2021) ging aus Regierungskreisen in Rom die Information hervor, dass Kinder und Jugendliche bis zu 18 Jahren in Begleitung von geimpften oder genesenen Eltern nur einen negativen Test bräuchten bei ihrer Einreise. Eine entsprechende (Ausnahme-)Regelung war jedoch bis jetzt in offiziellen Quellen noch nicht zu finden. Es ist also durchaus nicht ausgeschlossen, dass die Regelung nur für Kinder unter 12 Jahren greift. Sobald eine endgültige Entscheidung aus Rom vorliegt, werden wir natürlich darüber berichten.

Regelung für Ungeimpfte

Reisende, die über keinen Nachweis eines vollständigen Impf- oder Genesenenstatus verfügen, sind verpflichtet, sich ebenfalls vor Einreise in Italien auf COVID-19 testen zu lassen (PCR-Test, nicht älter als 48 Stunden, oder Antigentest, nicht älter als 24 Stunden, Kinder unter sechs Jahren sind ausgenommen), sich anschließend für fünf Tage in Quarantäne zu begeben, die örtliche Gesundheitsbehörde zu informieren und nach Ablauf der Quarantäne erneut einen Molekular- oder Antigen-Test vorzunehmen. Grenzgänger aus beruflichen Gründen, Berufspendler, Schüler, Studenten und Reisende aus dringenden gesundheitlichen Gründen für Aufenthalte bis zu 120 Stunden sind hiervon ausgenommen. Über weitere Ausnahmen informiert das Gesundheitsministerium.

Für die Einreise aus Drittländern gelten grundsätzlich weiterhin Einreisebeschränkungen. Personen, die sich in diesen Ländern aufhalten, dürfen nur aus nachgewiesenen beruflichen oder gesundheitlichen Gründen, zu Studienzwecken sowie aus Gründen absoluter Dringlichkeit oder zur Rückkehr an ihren Wohnort oder Wohnsitz nach Italien einreisen (es muss sich jedoch um eine dauerhafte Rückkehr nach Italien handeln: Nach der Rückkehr darf somit nicht zwischen verschiedenen Wohnungen in Drittstaaten „hin- und hergereist“ werden).

Das Krisenzentrum des italienischen Außenministeriums bietet ein Online-Einreiseportal in englischer Sprache zur Ermittlung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend des Abreiseortes, der Voraufenthalte, Staatsangehörigkeit eines EU– oder Schengen-Staates und eventuellen italienischen Aufenthaltstitels.

Durch- und Weiterreise

Die Durchreise durch Italien mit dem eigenen PKW ist aus den EU-/Schengen Staaten bis zu 36 Stunden ohne Einschränkungen und ohne Isolations- und Testpflicht unter Berücksichtigung der COVID-19-Schutzmaßnahmen (siehe hierzu Abschnitt Hygieneregeln) möglich. Für Transitreisen z.B. per Bus oder Zug sind die unter Einreise erläuterten Bedingungen zu beachten. Zur Durch- bzw. Weiterreise durch Österreich und durch die Schweiz sind die Transitbestimmungen dieser Länder zu beachten.

Reiseverbindungen

Es gibt Einschränkungen im internationalen Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr. Auch für Autoreisende in Italien gelten gewisse Einschränkungen. Weitere Hinweise (in deutscher Sprache) bietet die italienische Botschaft in Berlin.
Zugreisen zwischen Deutschland und Italien sind sowohl über Österreich als auch über die Schweiz möglich, allerdings kann es zu Ausfällen oder Verspätungen aufgrund verstärkter Kontrollen von Bahnreisenden an der Grenze kommen.
Über Zugverbindungen informieren die Deutsche Bahn bzw. die Schweizer Bundesbahnen SBB und die Österreichische Bundesbahn ÖBB.

Busse verschiedener Busunternehmen fahren teilweise sehr eingeschränkt und nicht nach regulärem Fahrplan. Weitere Informationen sind bei den einschlägigen Busunternehmen zu erhalten.

Beschränkungen im Land

Es gilt der gesundheitliche Notstand.

Die Regionen und autonome Provinzen sind je nach epidemiologischer Lage in vier Kategorien (weiß, gelb, orange und rot) eingeteilt, für die spezifische restriktive Maßnahmen vorgesehen sind. Die Klassifizierung basiert auf Verordnungen des Gesundheitsministeriums. Informationen zu den einzelnen Maßnahmen bieten das italienische Gesundheitsministerium (nur in englischer Sprache), auch mit einer interaktiven Karte und die FAQs auf der Webseite der italienischen Regierung (nur in italienischer Sprache).

In Italien ist die Vorlage des Digitalen COVID-Zertifikats der EU (in Italien certificazione verde COVID-19) bei Dienstleistungen im Innenbereich von Restaurants, in kulturellen und Freizeiteinrichtungen (Museen, Fitnessstudios, Schwimmbäder, u.a.), bei Sportveranstaltungen, Messen und Kongressen für Personen ab 12 Jahren erforderlich. Seit dem 6. Dezember 2021 muss ein 2G-Nachweis („Super Green Pass“, d.h. Nachweis über Impfung oder Genesung) vorgelegt werden.

Die Green-Pass-Pflicht gilt auch am Arbeitsplatz, im Fernreiseverkehr (Zug, Bus, Flugzeug und Fähre) sowie in den Wintersportgebieten. Seit dem 6. Dezember 2021 ist sie zusätzlich auf den ÖPNV ausgeweitet. Die Gültigkeit des italienischen Green Pass wird von 12 auf neun Monate reduziert.

Reisen innerhalb Italiens können je nach Einstufung der Regionen als gelbe, rote oder orange Zone eingeschränkt werden, triftige Gründe bilden die Ausnahme. Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ (für Geimpfte, Genesene und Getestete) dürfen sich uneingeschränkt zwischen allen Zonen bewegen.
Es ist immer erlaubt, an den eigenen Erstwohnsitz zurückzukehren. Dies ist in einer Selbsterklärung (auf Italienisch) darzulegen.

Wenn Reisende während ihres Aufenthaltes in Italien positiv auf COVID-19 getestet werden, unterliegen sie den italienischen Quarantänebestimmungen. Die Quarantäne darf nicht ohne vorherige Genehmigung der italienischen Gesundheitsbehörden unterbrochen werden.

Hygieneregeln

Ein Mund-Nasen-Schutz ist in ganz Italien im öffentlichen Raum im Freien immer dann vorgeschrieben, wenn der Mindestabstand zu anderen Personen nicht eingehalten werden kann (z.B. auf Plätzen, Märkten und in Warteschlangen). Ferner besteht in geschlossenen Räumen und in öffentlichen Verkehrsmitteln die Pflicht, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Maskenpflicht im Freien gilt neuerdings auch in den Innenstädten (centri storici) und Haupteinkaufsstraßen großer Städte wie Rom, Mailand, Bologna, Padua oder Bergamo und auch in Sizilien. Eine Maske ist daher stets mitzuführen. Kinder unter sechs Jahren sind von der Maskenpflicht ausgenommen. Verstöße gegen die Tragepflicht können mit hohen Geldstrafen geahndet werden.
Es gelten Abstandsregeln von ein bis zwei Meter zwischen Personen.
Häufig werden auch Temperaturmessungen vor dem Betreten von Einrichtungen (z.B. Behörden, Geschäften, usw.) durchgeführt. Bei zu hoher Temperatur werden der Zutritt verwehrt und unter Umständen auch die staatliche Gesundheitsbehörde zur Veranlassung weiterer Maßnahmen informiert. Für den Zutritt zu vielen Einrichtungen ist Händedesinfektion mit dem dort zur Verfügung gestellten Desinfektionsmittel Pflicht.

In Fahrzeugen ist die Zahl der Mitfahrer laut Information der italienischen Regierung auf deren Webseite (nur in italienischer Sprache) wie folgt aufgeschlüsselt:
Bis zu fünf Personen aus demselben Haushalt oder in engem Verhältnis zueinander stehend können sich – ohne Maskenpflicht – im Fahrzeug aufhalten.
Wenn nicht aus demselben Haushalt, ist die Anzahl auf max. drei Personen – mit Maskenpflicht – reduziert; zusätzlich muss mindestensein1 Meter Abstand gehalten werden.
Die Maskenpflicht entfällt nur dann, wenn das Auto mit einer Trenneinrichtung (Plexiglas) zwischen der vorderen und hinteren Reihe des Fahrzeugs ausgestattet ist.

Im Taxi dürfen nicht mehr als zwei Personen auf der Rückbank befördert werden, ausgenommen sind Personen des gleichen Haushalts. Der Beifahrersitz sollte frei bleiben.

Die Behörden empfehlen zusätzlich die Nutzung der Tracing App Immuni, nähere Informationen sind beim italienischen Gesundheitsministerium (Ministero della Salute) unter der aus Italien anwählbaren Hotline-Nr. 1500 erhältlich.

Besonderheiten in den Regionen

Die einzelnen Regionen und Kommunen in Italien können in Abhängigkeit des Infektionsgeschehens und bei niedriger Impfquote individuelle Regeln und Beschränkungen erlassen. So gibt es in Südtirol in einigen Gemeinden nächtliche Ausgangssperren, und Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr müssen eine FFP2-Maske tragen.

Empfehlungen

  • Beachten Sie die ausführlichen Informationen zur Gesundheitslage auf der Grundlage von Daten des ECDC, bestehende Beschränkungen einschließlich der Quarantäne- und Testanforderungen für Reisende und mobile Coronavirus-Kontaktnachverfolgungs- und Warn-Apps auf Re-open EU.
  • Nutzen Sie vor Einreise das COVID-Einreiseportal des Krisenzentrums des italienischen Außenministeriums (in englischer Sprache) zur Prüfung der aktuellen Einreisebestimmungen entsprechend Ihrer Voraufenthalte.
  • Konsultieren Sie die Webseite der italienischen Botschaft in Berlin (Stichwort: Misure adottate in Italia) und nutzen Sie bei allen Aufenthalten die Tracing App Immuni.
  • Informieren Sie sich regelmäßig über aktuelle Maßnahmen bei der italienischen Regierung.
  • Informieren Sie sich unbedingt vor Reiseantritt auch bei den italienischen Regionen zu Beschränkungen und möglichen Registrierungsverpflichtungen.
  • Denken Sie insbesondere für Reisen mit der Fähre an die Mitnahme von gültigen Reisedokumenten für alle Reisenden, auch Kinder egal welchen Alters. Es empfiehlt sich, ein Digitales COVID-Zertifikat der EU mitzuführen, da ein entsprechender Eintrag im gelben Impfausweis der WHO nicht immer akzeptiert wird.
  • Bei COVID-19-Symptomen oder Kontakt mit Infizierten, kontaktieren Sie unverzüglich das örtliche Gesundheitsamt.

Stand: 15.12.2021 (Änderungen jederzeit vorbehalten, Angaben ohne Gewähr)
Quelle: https://www.auswaertiges-amt.de/

Tickets