Sehr viele Anfragen betreffen momentan die nächtliche Ausgangssperre in Italien. Was ist erlaubt, was nicht, was sind die Ausnahmen.
Nächtliche Ausgangssperre zwischen 23 und 5 Uhr
Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet sind zwischen 23 und 5 Uhr weiterhin nur aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, gesundheitlicher Gründe, aus notwendigen oder dringlichen Gründen erlaubt, dazu zählen:
👉 Bewegungen, um sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben,
👉 Rückkehr – nach der Arbeit – zum eigenen Wohnsitz oder dem Wohnsitz des Partners bzw. der Partnerin.
👉 Hunde zur nächstgelegenen Hundeauslaufzone zu bringen.
👉 Sportliche und motorische Tätigkeiten sind zwischen 23 Uhr und 5 Uhr nicht erlaubt.
Ist die Fahrt in den Urlaub ein Ausnahmegrund?
NEIN! Die Fahrt in den Urlaub ist keine zwingende Notwendigkeit und daher derzeit zwischen 23 und 5 Uhr nicht erlaubt.
Kann ich bis 23 Uhr ein Restaurant besuchen?
Ja. In der Region Veneto ist die Polizei angehalten, eine gewisse Toleranz betreffend Heimweg bzw. Weg zur Unterkunft/Hotel zu gewähren. Also der Heimweg um 23 Uhr in die Unterkunft ist gestattet.
Wie lange gilt die Ausgangssperre noch?
Ab 7. Juni 2021 wird die Ausgangssperre nochmals um eine Stunde auf 24 Uhr verschoben. Da die Region Friaul aller Voraussicht nach bereits am 1. Juni 2021 in die Weiße Zone kommen wird, entfällt dort die Ausgangssperre bereits mit diesem Tag, der Veneto wird aller Wahrscheinlichkeit nach dann am 7. Juni 2021 ebenfalls in der Weißen Zone angekommen sein, was ebenfalls den Entfall der Ausgangssperre bedeutet.
Wo erfahre ich Änderungen?
Natürlich im JESOLO MAGAZIN! 😉