Maskenpflicht, Verlängerung Ausnahmezustand und was sich sonst noch ändert

Maskenpflicht und was sich sonst noch ändert

Heute Mittwoch, 7. Oktober 2020, hat die Regierung in Rom mehrere Beschlüsse gefasst:

Verlängerung Ausnahmezustand

Der Ausnahmezustand wird von 15. Oktober 2020 bis 31. Januar 2021 verlängert. Damit kann die Regierung Maßnahmen rascher umsetzen.

Erweiterung der Maskenpflicht

Bisher gilt in Italien Maskenpflicht in geschlossenen Räumen, bspw. beim Einkaufen oder bei Betreten eines Restaurants. Dies wird erweitert, dass die Maske immer mitgeführt werden muss und auch im freien getragen werden muss, wenn die Möglichkeit besteht, auf Personen zu treffen die nicht im gemeinsamen Haushalt wohnen. Konkret bedeutet dies wohl für das Freie eine umfassende Pflicht zum Tragen der Masken, nicht jedoch wenn ich beispielsweise mit meiner Familie einen herbstlichen Strandspaziergang unternehme und dort auf keine anderen Menschen treffe. Konkret heißt es zur Verpflichtung, diese gelte „im Freien, wenn Sie in der Nähe von anderen Menschen sind, die nicht zusammen leben“.

Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?

Kinder unter sechs Jahren, Menschen mit Vorerkrankungen und Behinderungen die mit dem Tragen der Maske nicht vereinbar sind, bei Ausübung von Sport (hier gilt allerdings ein erweiterter Sicherheitsabstand von 2 Metern einzuhalten).

Wie hoch sind die Strafen?

Italien ist bekannt für seine empfindlichen Strafen. Wer gegen eine Bestimmung der Covid-19 Regelungen verstößt, kann mit Strafen zwischen 400,00 und 1.000,00 Euro belangt werden.

Ab wann und wie lange gilt die erweiterte Maskenpflicht?

Das Dekret ist ab Morgen Donnerstag, 08. Oktober 2020, gültig und ist vorerst für 30 Tage begrenzt.

Können die Regionen abweichende Verordnungen festlegen?

JA. Die Regionen können allerdings nur die Maßnahmen verschärfen. So wie im August, wo einzelne Regionen (z.B. auch im Veneto) die Diskotheken wieder aufgesperrt haben, soll das nicht mehr möglich sein. Also wenn, dann nur verschärfte Regelungen, wenn es die Situation notwendig macht.

Gibt es neue Einreisebeschränkungen?

Ja. Inzwischen wurde die Liste der europäischen Länder erweitert, von denen eine verpflichtende Testung vorgenommen werden muss, wenn man von diesen Ländern einreist:

Wer aus Großbritannien, Holland und Belgien nach Italien kommt, muss sich dem obligatorischen Test unterziehen. Bisher ist die Verpflichtung zum Molekular- oder Antigentest für diejenigen bereits vorgesehen, die aus Kroatien, Griechenland, Malta, Spanien sowie aus Paris und anderen sieben Regionen Frankreichs anreisen.

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