Maskenpflicht in Italien – die neuen Regeln

Im Ministerrat vom 15. Juni 2022 wurde die teilweise Verlängerung der Maskenpflicht in Italien beschlossen. Unter Abwesenheit von Gesundheitsminister Speranza, der aktuell Corona-positiv ist und per Video zugeschalten war, wurden folgende neue Regeln erlassen:

Maskenpflicht in Italien

In nahezu allen Innenbereichen wurde die Maskenpflicht abgeschafft. Lediglich in öffentlichen Verkehrsmitteln und in Gesundheitseinrichtungen sowie Altenheimen muss noch eine Maske getragen werden.

Maskenpflicht in Öffentlichen Verkehrsmitteln

Die Maskenpflicht gilt in ALLEN Öffentlichen Verkehrsmitteln in Italien, außer in Flugzeugen. Diese haben ein ausreichendes Belüftungssystem, sodass die Gefahr eine Ansteckung hier reduziert ist.
Die Maskenpflicht gilt also ab 16. Juni 2022 weiterhin in:
❗ Bussen
❗ U-bahnen
❗ Zügen
❗ Schiffen
❗ Vaporetti
❗ Fähren
❗ Booten

In Flugzeugen muss KEINE ❗ Maske mehr getragen werden.

Maskenpflicht in Gesundheitseinrichtungen

In allen Gesundheitseinrichtungen gilt weiterhin die Maskenpflicht. Also für den Besuch im Krankenhaus, in den Seniorenheimen und auch für den Arztbesuch. Auch wenn man es im Urlaub nicht einplant, die Maske gehört also weiterhin ins Reisegepäck.

Welche Maske ist erforderlich?

Die Frage, ob es eine FFP2-Maske oder eine medizinische Maske sein muss, ist ebenfalls klar geregelt. Auch in der neuen Verordnung ist ausdrücklich eine FFP2-Maske vorgeschrieben.

Wie lange gilt die Maskenpflicht

Die neue Verordnung gilt bis 30. September 2022.

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