Klarstellung Einreise Italien

Die relativ überraschend eingeführten neuen Einreisebestimmungen für Italien haben für viel Verwirrung gesorgt. Auch führt der Fragebogen vom Ministerium zu einem eindeutigen Ergebnis, dass man nur noch mit dem Grünen Zertifikat einreisen kann. Dies ist, genau betrachtet, nun ein Rückschritt. Dass dieser wohl so nicht gewollt sein kann sondern nur durch äußerst umständliche Formulierungen und Auslegungen zustande kommt bzw. von Politikern so entschieden wird, die die Praxistauglichkeit nicht überprüfen, liegt auf der Hand.

Die EU hat eine Seite ins Leben gerufen, die heißt Re-Open EU. Abrufbar unter https://reopen.europa.eu/de

In dieser Seite hat man nun die Möglichkeit, einen Reiseplan zu erstellen. Wenn man beispielsweise nun als Abgangsland Österreich eingibt und als Zielland Italien, kommen zuerst die Bestimmungen für die Regelungen mit dem Grünen Zertifikat und weiter unten steht folgendes:

Einreise ohne Grünes Zertifikat

Italien nimmt seine eigene nationale Klassifizierung der Risikogebiete an, weshalb die Reisebeschränkungen für Italien nicht auf der gemeinsamen „EU-Verkehrsbeleuchtung“-Karte basieren.

Im Falle eines Aufenthalts oder einer Durchreise durch ein „Liste C“-Land (dazu gehören auch Österreich, Deutschland und die Schweiz) in den 14 Tagen vor der Einreise in Italien ist die Einreise ohne Angabe der Gründe für die Einreise gestattet (besondere und aktualisierte Vorschriften für jedes Herkunftsland sind in ViaggiareSicuri verfügbar).

Alle Reisenden unterliegen der Anforderung eines negativen COVID-19-Tests vor der Abreise‚ innerhalb von 48 Stunden vor der Ankunft durchgeführt wird.

Akzeptierte Prüfung: molekulare (PCR) und antigen-Schnelltest.

Kinder unter 2 Jahren sind ausgenommen.

Bevor Sie eine Reise nach Italien unternehmen, stellen Sie sicher, dass Ihre Zielregion keine weiteren Maßnahmen vorsieht. Für weitere Informationen stehen einige nützliche regionale Kontakte zur Verfügung.

Reisende aus EU-Mitgliedstaaten und assoziierten Schengen-Ländern, die vor der Abreise einen negativen COVID-19-Test vor der Abreise durchführen können, werden nicht unter Quarantäne gestellt. Wenn Sie den Nachweis eines molekularen oder Antigen-Tests nicht nachweisen können, können Sie in Italien einreisen, aber Sie müssen:

Informieren Sie die örtliche Gesundheitsbehörde, sobald Sie nach Italien einreisen
Selbstisolat für 10 Tage
nehmen Sie am Ende der 10-tägigen Selbstisolation einen anderen molekularen oder antigenen Test.


Obligatorische Reisedokumentation

Alle Personen, die von einem ausländischen Standort aus nach Italien reisen, müssen das EU-Formular „Digital Passenger Locator“ ausfüllen.

Fazit

Der Unterschied hierbei fällt gleich auf, dass nun in dieser Liste die Kinder wieder mit „unter zwei Jahren“ angegeben sind. In der anderen Liste sind es sechs Jahre. Die Ministerien und deren Mitarbeiter kommen offensichtlich mit den ganzen Verordnungen und Vorschriften selbst nicht mehr mit. Und da sollen sich die Bürger noch auskennen? Also einfach und unkompliziert geht anders. Aber das kann man sich offensichtlich insbesondere in diesen herausfordernden Zeiten nicht erwarten.

Also kurz gesagt: Vor Abreise die Re-Open Seite der EU checken, wenn hier das genau so beschriebe drinnen steht, ist eine Einreise auch ohne Grünem Zertifikat möglich. Leider steht es auf den meisten italienischen Ministeriumsseiten sehr missverständlich oben.

Zusammengefasst: eine Einreise ist entweder mit den 3-G-Regeln (Genesen, Geimpft oder Getestet) mit Bestätigung durch das Grüne Zertifikat möglich ODER mit negativem Testergebnis wie bisher. Zusätzlich bitte nicht in allen Fällen auf die Registrierung vergessen. Entweder Online hier https://app.euplf.eu/#/ oder in Papierform bei technischen Problemen hier: Selbsterklärungsformular (deutsche, englische Fassung)

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