Italien verschärft Einreiseregeln für Österreich

Der neue/alte Gesundheitsminister von Italien, Roberto Speranza (ist auch im neuen Kabinett Draghi wieder Gesundheitsminister), hat mit heute Samstag, 13. Februar 2021, eine neue Verordnung unterzeichnet. Zum Einen hat er das Einreiseverbot aus Brasilien verlängert (ausgenommen davon sind italienische Staatsbürger) und zum Anderen hat er eine neue Verordnung betreffend Einreisen aus Österreich erlassen.

Was steht in der Verordnung?

Einreisende aus Österreich müssen bei Einreise verpflichtend einen Antigen- oder PCR-Test vorweisen oder innerhalb von 48 Stunden nachholen sowie sich unverzüglich in 14-tägige Quarantäne begeben.

Wer ist davon betroffen?

Alle Einreisende die von Österreich aus nach Italien einreisen, unabhängig von deren Staatsbürgerschaft. Eine Durchreise durch Österreich ist nach wie vor ohne Testverpflichtung möglich, erst ab einem Aufenthalt von 12 Stunden in Österreich ist diese Verordnung anzuwenden. Also wer bspw. von Deutschland über Salzburg/Kärnten nach Italien einreist (diese Strecke ist in ca. zweieinhalb Stunden zu fahren), der muss keinen Test vorweisen und sich nicht in Quarantäne begeben.

Wie lange gilt diese Verordnung?

Diese Verordnung gilt ab sofort bis zum 5. März 2021. Also läuft noch weit vor Beginn der Reisesaison aus.

Was ist der Hintergrund dieser Verordnung?

Die Sorge von Italien ist, dass die Virusmutationen eingeschleppt werden. Aus Brasilien klarerweise die brasilianische Variante, in Österreich ist derzeit, insbesondere in Tirol, die Südafrikanische Mutation unterwegs.

Wie gefährlich ist die Südafrikanische Mutation?

Wir vom Jesolo Magazin sind keine Virologen, keine Epidemiologen und auch keine Ärzte. Wir können lediglich einen Blick nach Südafrika werfen, von wo diese Mutation her kommt. Neben einer verpflichtenden Testung bei Einreise nach Südafrika gilt folgendes:

  • Es gilt eine tägliche Ausgangssperre von 23.00 Uhr bis 04.00 Uhr.
  • Alle gesellschaftlichen Zusammenkünfte (Indoor über 50 Personen, Outdoor über 100 Personen) sind weiterhin untersagt.
  • Strände: Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Social Distancing dürfen Strände besucht werden.
  • Schwimmbäder: Unter Einhaltung der Hygienemaßnahmen und des Social Distancing dürfen Schwimmbäder besucht werden.
  • Nationalparks, Parkanlagen, Botanische Gärten, Aquarien und Zoos: Sind bis 22.00 Uhr geöffnet.
  • Restaurants, Bars: Schließen um 22.00 Uhr.
  • Der Verkauf von Alkohol ist von Mo-Do 10.00 Uhr bis 18.00 Uhr erlaubt.
  • Der Konsum von Alkohol ist in lizensierten Verkaufsstellen von 10.00 Uhr bis 22.00 Uhr, auf Weinfarmen oder in Mikrobrauereien während der Geschäftszeiten bis maximal 22.00 Uhr gestattet. 
  • Öffentliche Einrichtungen dürfen unter Einhaltung der Hygienevorschriften weiterhin bis 20 Uhr öffnen. Hierzu gehören: Kinos, Theater, Casinos, Museen, Galerien, Sportstätten und Fitness Center, Auktionshäuser.
  • Öffentlicher Nah- und Fernverkehr: Für Fernreisen dürfen Fahrzeuge nicht mit mehr als 70% der angegebenen Kapazität (Def.: eine Reise von 200 km oder mehr) ausgelastet sein. Für den öffentlichen Nahverkehr gilt diese Beschränkung nicht.

Also muss man schon die Gefahrenlage nicht als gänzlich anders als bisher einschätzen. Möglicherweise ist es ansteckender, anhand der Öffnungsschritte in Südafrika dürfte sich die Gefährdungslage jedoch in Grenzen halten.

Wo kann ich die Verordnung herunterladen?

Wo finde ich nähere Informationen?

Details dazu auch im aktuellen YouTube-Video

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