Aktuell gilt in Italien eine Ausgangssperre von 22 bis 5 Uhr.
Was ist unter der Ausgangssperre zu verstehen?
Bewegungen in ein oder aus einem Gemeindegebiet sind zwischen 22 und 5 Uhr weiterhin nur aufgrund nachgewiesener Arbeitserfordernisse, gesundheitlicher Gründe, aus notwendigen oder dringlichen Gründen erlaubt, dazu zählen:
- Bewegungen, um sich zu pflegebedürftigen Personen zu begeben,
- Rückkehr – nach der Arbeit – zum eigenen Wohnsitz oder dem Wohnsitz des Partners bzw. der Partnerin.
Sportliche und motorische Tätigkeiten sind zwischen 22 Uhr und 5 Uhr nicht erlaubt.
Wie lange gilt die Ausgangssperre?
Im neuen Dekret ist die Ausgangssperre bis 31. Juli angegeben, allerdings steht ausdrücklich fest, dass diese Mitte Mai überprüft wird. Wenn es bis dahin die Fallzahlen zulassen, wird diese aufgehoben oder erweitert.
Kann sich auch davor schon etwas ändern?
JA. Denn nahezu alle Regionen und auch die Lega von Salvini protestieren massiv gegen diese frühen Ausgangsbeschränkungen. Es ist also durchaus möglich, dass es hier noch zu Änderungen kommt.