Grüner Pass: Ende der Pflicht ab 1. April für Gaststätten, Geschäfte und Hotels

Die Regierungsleitstelle gibt grünes Licht für den Weg zur Beseitigung von Verboten und Beschränkungen

Die Regierung gibt grünes Licht für die Wiedereröffnung und weist den Weg für die Abschaffung des Grünen Passes. Am 31. März endet der Covid-Ausnahmezustand nach zwei Jahren und zwei Monaten und eine neue Phase beginnt. Premierminister Mario Draghi „dankte allen Anwesenden und insbesondere Minister Speranza, den Leitern der Cts Brusaferro und Locatelli und den Mitgliedern des wissenschaftlichen Komitees für ihre sehr lange Arbeit. In diesen zwei Jahren haben wir gelernt, diese lange Pandemie zu leben und zu überleben“.

Änderungen ab 1. April

Grüner Pass im Freien

Keine Verpflichtung, einen verstärkten grünen Pass (2G-Regelung) für Bars, Restaurants, Schwimmbäder vorzuweisen.

Grüner Pass im Innenbereich

Vom 1. bis 15. April gilt der verstärkte grüne Pass (2G-Regelung) noch in Restaurants und Bars im Innenbereich für Tisch- und Thekenbedienung. Ausländische Touristen können auch mit dem grünen Basispass (3G-Regelung) im Innenbereich konsumieren. Ab dem 15. April gilt auch für die Italiener der Basis-Pass (3G) für Restaurants und Bars im Innenbereich . Der Green Pass (3G) ist für Hotelgäste, die die hoteleigenen Restaurants und Bars besuchen, nicht erforderlich. Ab dem 1. Mai besteht generell keine Verpflichtung mehr zur Vorlage des Grünen Passes. Somit keinerlei Einschränkungen mehr ab 1. Mai für Gastronomie sowohl innen als auch außen.

Verkehr

Auch für den öffentlichen Personennahverkehr besteht keine Verpflichtung zum verstärkten Grünen Pass (2G). Im Fernverkehr wird es für Flugzeuge, Züge und Schiffe wird es nur die Basis (3G) und die Maskenpflicht geben.

Hotels, Büros und Geschäfte

Die Verpflichtung, einen grünen Pass , sowohl einfach als auch verstärkt, für Hotels und Beherbergungsbetriebe und persönliche Dienstleistungen zu haben, ist nicht mehr erforderlich. Für Geschäfte und gewerbliche Tätigkeiten , Ämter, Postämter, Banken wird die Bescheinigung nicht mehr benötigt.

Partys und Shows

Shows und Partys im Freien, öffentliche Zeremonien sind ebenso wie Museen, Ausstellungen, Kulturstätten (auch drinnen) von der Grünen Pass-Pflicht befreit. Outdoor-Discos können mit voller Kapazität öffnen.

Sport und Stadien

Die Kapazität der Sportanlagen wird auf 100 % der verfügbaren Sitzplätze sowohl im Freien als auch im Innenbereich (in diesem Fall mit Maske) mit dem Basis-Grünpass (3G) fortgeführt. Eintritt ohne Zertifikat auch für Freibäder.

Quarantänen in der Schule

Die Einhaltung der vorsorglichen Quarantäne bei Kontakt mit einer infizierten Person entfällt, auch wenn diese nicht geimpft sind.

Verwendung von Masken

Die Pflicht zum Tragen von Masken an geschlossenen Orten mit Ausnahme von Privatwohnungen  bleibt bestehen . Gesundheitsminister Roberto Speranza mahnte jedoch zur Vorsicht, da „in ganz Europa Fälle zunehmen“.

Strafen am Arbeitsplatz

Die Strafen von 100 Euro bleiben für diejenigen, die der Impfpflicht nicht nachkommen und zur Arbeit gehen, wenn sie über 50 Jahre alt sind. Sie können die Arbeitsstätte mit einem negativem Test betreten.

Änderungen ab 1. Mai

Indoor

Der Green Pass (3G) ist weiterhin für Indoor-Bars und Restaurants , Kantinen und Catering, Kinos, Theater, Indoor-Konzerte, Sportveranstaltungen, Studenten, Wellness-Zentren, Indoor-Sport- und Umkleideräume, Tagungen und Kongresse, Kurse, Schulungszentren, Kulturzentren und öffentliche Wettbewerbe vorgeschrieben.

FFP2 bei Konzerten und Spielen

Die Pflicht, FFP2-Masken im Freien sowohl bei Konzerten als auch in Stadien zu tragen, endet.

Änderungen ab 1. Juni

Transportschutz

Die Verpflichtung zum Tragen der FFP2-Masken in Innenräumen für die Verkehrsmittel des öffentlichen Nahverkehrs, für Seilbahnen, für Fitnessstudios und andere Indoor-Sportarten sowie für Flugzeuge, Züge und Schiffe endet.

Discos

Indoor-Discos können mit voller Kapazität öffnen, müssen jedoch die Sicherheitsprotokolle einhalten.

Änderungen ab 15. Juni

Impfpflicht

Die Impfpflicht endet für Ärzte, Krankenschwestern, RSA-Betreiber, Lehrer und Schulpersonal, aber auch für diejenigen, die in den Bereichen Verteidigung, Sicherheit, öffentlicher Rettungsdienst, örtliche Polizei und Geheimdienste sowie der Gefängnispolizei tätig sind. Ende der Impfpflicht auch für Personen über 50 Jahren : diese müssen den Grünen Pass auch nicht mehr zum Eintritt in die Arbeit vorlegen.

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