Grüner Pass: das ändert sich ab 1. September 2021

Ab Morgen, 1. September 2021, besteht die Verpflichtung eines Grünen Passes für Schulen, Züge, Flugzeuge und Fernbusse, und das Innenministerium erhöht die Aufmerksamkeit und überwacht auch Flughäfen, um zu verhindern, dass Proteste das Sicherheitsniveau gefährden.

Ab dem 1. September wird daher die Pflicht des Grünen Zertifikats erweitert . Nach Restaurants, Schwimmbädern, Fitnessstudios, Kinos, Stadien und Theatern ist es ab Mittwoch erforderlich, den „Pass“ für den Eintritt in Schulen, aber auch für Reisen zu verwenden.

Ab morgen 1. September und bis zum nächsten 31. Dezember, dem Ende des Ausnahmezustands, wird die Pflicht zum Grünen Pass für Flugzeuge, Schiffe, Fähren und Fernzüge aktiviert.

ZÜGE

Der grüne Pass ist für den Zugang zu den Zügen erforderlich, die im Intercity-, Intercity-Nacht- und Hochgeschwindigkeits-Personenverkehr verwendet werden. Die Überprüfung des grünen Zertifikats erfolgt an Bord des Zuges bei der Ticketkontrolle. Für den Fall, dass der Reisende es nicht zeigt oder sich herausstellt, dass es nicht stimmt, wird der Reisende aufgefordert, sich in einen für Reisende ohne grüne Zertifizierung reservierten Bereich zu begeben und muss an der ersten nützlichen Haltestelle aussteigen.
Die Kapazität beträgt 80%. Die maximale Kapazität an Bord von Fernverkehrszügen ist nur zulässig, wenn ein Luftwechsel mindestens alle 3 Minuten und der Einsatz hocheffizienter Filter gewährleistet ist.

FLUGZEUGE

Zusätzlich zum grünen Pass sind verschiedene Maßnahmen zu beachten, wie z. die Temperatur messen; an Bord das Ersetzen der Maske, wenn es vier Stunden überschreitet; Persönliche Kleidung in Gepäckfächern muss in einem Einwegbehälter aufbewahrt werden, der beim Einsteigen abgegeben wird.
Auch in diesem Fall ist die maximale Kapazität an Bord des Flugzeugs zulässig, wenn die Luft an Bord alle drei Minuten erneuert wird, die Strömungen vertikal sind und Hepa-Filter verwendet werden.

SCHIFFE UND FÄHREN

Auch hier haben vom 1. September bis 31. Dezember 2021 nur diejenigen mit einer grünen Zertifizierung Zugang zu Schiffen und Fähren, die für den überregionalen Transport verwendet werden, bis zu einer Kapazität von 80%. Fähren, die für Verbindungen in der Straße von Messina verwendet werden, sind ausgeschlossen.

SEILBAHNEN, SKILIFTE UND SESSELLIFTE

Angabe der Zugangsprozentsätze, auch gültig für Skigebiete. Bei Sesselliften: 100% Füllkapazität, mit Maskenpflicht. Bei Nutzung der Sesselbahnen mit Schließung der Windschutzkuppeln reduziert sich die Kapazität auf 50 %. Bei Gondel- und Seilbahnen: Füllmenge nicht über 50% und Maskenpflicht. Bei den Skiliften und Liftteppichen gibt es keine Einschränkungen. Die bisherigen maximalen Füllkapazitäten von 50 % „können auf 80 % angehoben werden – es wird hinzugefügt – für den Fall, dass gesetzliche Bestimmungen für diese Transportmittel den obligatorischen Charakter der Covid-19-Grünzertifizierung einführen“.

Wo der Grüne Pass NICHT erforderlich ist

Für den öffentlichen Nahverkehr ist KEIN Grüner Pass erforderlich. Also für keinen Bus der etwa zwischen Jesolo, Cavallino bzw. Punta Sabbioni fährt, auch nicht die die Vaporetti nach Venedig. Wer also mit dem Vaporetto (Wasserbus) nach Venedig fährt, benötigt nach wie vor KEINEN Grünen Pass. Die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln bleibt unverändert bestehen.

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