Einreisebestimmungen Italien Juni 2022

Im Juni 2022 ist mit Beginn der Pfingstferien in Bayern und Baden-Württemberg der Beginn der Hochsaison. Rechtzeitig zur wichtigsten Reisezeit hat Italien alle Covid-bedingten Einreisebestimmungen auslaufen lassen. Hier die aktuellen Einreisebestimmungen Italien Juni 2022.

Einreisebestimmungen Italien ab Juni 2022

Was brauche ich für die Einreise nach Italien?

Für die Einreise nach Italien ist ein gültiges Reisedokument erforderlich.

Was ist ein gültiges Reisedokument?

Ein Reisepass oder Personalausweis sind gültige Reisedokumente. Dazu zählen auch Notpässe etc. Über die Gültigkeit informieren die zuständigen Stellen im jeweiligen Heimatland.

Benötigen auch Kinder ein gültiges Reisedokument?

Ja! Auch Kinder benötigen im Schengenraum ein gültiges Reisedokument. Entweder Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass.

Benötige ich einen Impfpass für die Einreise nach Italien?

Nein. Ab 1. Juni 2022 ist kein G-Nachweis für die Einreise nach Italien erforderlich.

Benötige ich ein negatives Testergebnis für die Einreise nach Italien?

Nein. Ab 1. Juni 2022 ist auch für ungeimpfte Reisende KEIN Testnachweis mehr erforderlich.

Muss ich in Italien noch irgendwo den Impfnachweis oder ein negatives Testergebnis vorweisen?

Nein. Im „normalen“ Touristenalltag ist kein Nachweis mehr erforderlich. Der Green-Pass gilt nur zur Bescheinigung einer erfolgten Impfung oder Genesung (= 2G). Die Pflicht zur Vorlage des Green-Pass (= 2G) besteht nur für den Zutritt zu Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen. Kinder unter 12 Jahren sind davon ausgenommen.

Maskenpflicht

Gibt es in Italien noch eine Maskenpflicht?

Bis 15. Juni wird für alle geschlossenen Räume, für die nicht explizit eine FFP2-Maskenpflicht vorgesehen ist, das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes empfohlen. 

FFP2-Maskenpflicht gilt bis 15.Juni für:

  • öffentlichen Nahverkehr (Bus, Straßenbahnen, U-Bahnen)
  • Sport in Innenräumen
  • Kino, Theater und Konzertsäle und Ähnliches in Innenräumen
  • Fernverkehr (Bahn, Bus, Flug oder Fähre)
  • Stadien und Konzerte in Innenräumen

Müssen auch Kinder eine Maske tragen?

Ja, auch für Kinder gilt in oben genannten Bereichen eine FFP2-Maskenpflicht.

Welche Bestimmungen gibt es sonst noch in Italien?

  • In der Öffentlichkeit wird die Einhaltung eines Mindestsicherheitsabstands von 1 Meter (bei sportlichen Aktivitäten 2 Meter) zu anderen Personen empfohlen.
  • Im Freien wird das Tragen des Mund-Nasen-Schutzes empfohlen, wenn der vorgeschriebene Mindestabstand zu anderen Personen, z.B. bei Menschenansammlungen, nicht eingehalten werden kann.
  • Den Anweisungen der lokalen Sicherheitsbehörden ist unbedingt Folge zu leisten, und es sind die hygienischen Vorsichtsmaßnahmen strikt einzuhalten.
  • Personen in Italien, die grippeähnliche Symptome aufweisen, sollen auf keinen Fall zum Arzt oder ins Krankenhaus gehen, sondern die nationale COVID-19-Hotline  1500 (in Italien) oder +39 02 32008345 bzw. +39 02 83905385 (aus dem Ausland bzw. vom österreichischen Mobiltelefon) anrufen, um die weitere Vorgangsweise abzuklären. 

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