Einreisebestimmungen Italien – gültig bis 6. April 2021

Reisen im Jahr 2021. Was wann und unter welchen Umständen und mit welchen Vorschriften möglich sein wird, weiß aktuell wohl keiner. Was wir aber wissen, sind die derzeit gültigen Regelungen. Diese hat das neue Dekret von Ministerpräsident Draghi, unterzeichnet am 2. März 2021, mit einer Gültigkeit von 6. März 2021 bis 6. April 2021 klargestellt. Es regelt die Reisebestimmungen für die Einreise nach Italien.

Ist es aktuell erlaubt, nach Italien einzureisen?

JA! Natürlich abhängig vom Land von dem man einreist, ist eine Einreise nach Italien grundsätzlich erlaubt. Es gibt auch kaum Grenzkontrollen, jedoch muss man gewissen Punkte beachten.

Was sind die Grundvoraussetzungen für die Einreise?

Vor der Einreise empfehlen wir immer einen Blick auf die Seite http://www.viaggiaresicuri.it/approfondimenti-insights/saluteinviaggio und eine Überprüfung, in welcher Liste sich das Herkunftsland derzeit befindet. Aktuell finden wir in der Liste C Österreich (mit eigenen Beschränkungen), Deutschland und auch die Schweiz.

REISEN aus Italien: Nach italienischem Recht sind Reisen in / aus den Ländern der Liste C ohne Angabe von Gründen zulässig  (vorbehaltlich der regionalen Beschränkungen in Italien). Es ist immer möglich, dass diese Länder Einreisebeschränkungen haben. Es wird empfohlen,  immer die Karte des Landes von Interesse auf ViaggiareSicuri zu konsultieren, um festzustellen, ob die örtlichen Behörden die Einreisebeschränkungen einschränken .

ENTRY / RÜCKKEHR IN ITALY:  Für die Einreise nach Italien, ist im Falle des Aufenthalts oder Transit aus den Ländern der Liste C in den vorangegangenen 14 Tagen zusätzlich zu einem Ausfüllen der Selbstdeklaration , zwingend erforderlich , ein  molekularer oder antigener Test, mit einem negativem Ergebnis nicht älter als 48 Stunden vor der Einreise in das italienische Hoheitsgebiet.  Wenn die Bescheinigung in Bezug auf den vorgeschriebenen molekularen oder antigenen Test nicht vorgelegt wird  , werden Sie einer treuhänderischen Isolierung  und Gesundheitsüberwachung (=Quarantäne) unterzogen. Diese Allgemeinbestimmungen gelten also auch für Einreisen aus Deutschland und der Schweiz.

Welche Bestimmungen gelten für die Einreise aus Österreich?

Einreise aus Österreich oder anderen EU+ Schengen-Mitglieds-Ländern:

Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen während der gesamten Reise die ordnungsgemäß ausgefüllte Selbsterklärung (englische / deutsche Fassung) mit Anlage (englische / deutsche Fassung) mitführen.

Bei der Einreise aus Österreich (gilt für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder mehr als 12 Stunden durch Österreich transitiert sind) ist ab 14.02 2021 (gilt bis voraussichtlich 06.04.2021) die Vorlage eines negativen PCR oder Antigentests (nicht älter als 48 Stunden) erforderlich. Bei Ankunft bzw. max. 48 h nach Einreise muss neuerlich ein PCR oder Antigentest bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbbehörde durchgeführt werden.  Zusätzlich besteht die Verpflichtung, sich einer 14-tägigen Quarantäne zu unterziehen. Danach ist nochmals ein PCR oder Antigentest durchzuführen.

Ausnahmen von der 14-tägigen Quarantänepflicht:

Symptomfreie Personen, die unter die folgenden Personengruppen fallen und in den vergangenen 14 Tagen vor Einreise nach Italien nicht im Vereinigten Königreich oder Nordirland aufhältig waren bzw. durch diese Länder gereist sind:

  • die Besatzung von Güter- und Personentransporten
  • Reisepersonal
  • die Ein- und Ausreise aus den Staaten der Liste A (Vatikan und San Marino)
  • die Einreise aus beruflichen Gründen, die durch spezielle und von der zuständigen italienischen Gesundheitsbehörde genehmigte Sicherheitsprotokolle geregelt sind ( (bei den genehmigten Sicherheitsprotokollen handelt es sich laut Rechtsabteilung des italienischen Außenministeriums um vom Gesundheitsministerium erlassene Sonderregelungen für spezifische, in der Regel große Veranstaltungen wie Messen, Ausstellungen und Sportveranstaltungen)
  • die Durchreise durch Italien mit eigenem Fahrzeug, wobei diese nicht länger als 36 Std. dauern darf; Verpflichtung zum unverzüglichen Verlassen Italiens bei Ablaufen der 36 Std.-Frist bzw., sollte sie überschritten werden: Beginn der Quarantäne
  • Gesundheitspersonal, das nach Italien einreist, um dort Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen
  • Grenzgänger, die aus nachgewiesenen beruflichen Gründen in das italienische Hoheitsgebiet einreisen und für die anschließende Rückkehr an ihren Wohnsitz, ihre Wohnung oder ihren Aufenthaltsort wieder ausreisen
  • Schüler und Studenten, welche die Schule oder ein Studium in einem anderen Land als dem Wohnsitz-, Heimat- oder Aufenthaltsland absolvieren, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren
  • die Einreise von Sportlern, Kampfrichtern, Wettkampfkommissaren und Begleitpersonen, Vertretern der ausländischen Presse für die Teilnahme an sportlichen Wettkämpfen, die vom CONI oder CIP als von nationalem Interesse anerkannt sind und die in den letzten 48 Stunden vor der Einreise nach Italien einem PCR/Antigen-Test unterzogen wurden, welcher negativ ausgefallen ist

Für diese von der Quarantäne ausgenommenen Personengruppen gilt jedoch trotzdem die Verpflichtung zur Vorlage eines negativen PCR/Antigentests (der nicht älter sein darf als 7 Tage) bei Einreise nach Italien.

Ab 06.03. 2021 gibt es weitere Ausnahmen von der Quarantänepflicht: Die unter diese Ausnahmen fallenden Personen dürfen nur vorbehaltlich einer Genehmigung durch das italienische Gesundheitsministerium (Informationen der WKO zur Beantragung dieser Genehmigung) oder unter Vorlage validierter Gesundheitsprotokolle aus nachweislich unaufschiebbaren Gründen einreisen:

1.Einreisende aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, Gesundheitsgründen oder bei absoluter Dringlichkeit für eine Dauer von max. 120 Stunden;
2.Personal von Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in Italien, die aus nachweislichen Arbeitsgründen für max. 120 Stunden ins Ausland gereist sind und nach Italien zurückkehren;
3.Diplomaten und Mitarbeiter von internationalen Organisationen in Ausübung ihrer Funktion.

Die unter diese 3 Ausnahmebestimmungen fallenden Personen müssen zwei negative Covid-Tests (PCR oder Antigentest) vorweisen (einen max. 48h vor Abreise, einen max. 48 h nach Einreise).

In allen Fällen: Verpflichtende Registrierung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde für alle nach Italien Einreisende, auch für Transitreisende. Die Kontaktliste für alle Regionen Italiens ist auf der Website des italienischen Gesundheitsministeriums abrufbar. Für Südtirol erfolgt die Registrierung über das Einreise-Online-Formular.

In ganz Italien gilt ein Ein- bzw. Ausreiseverbot zwischen den einzelnen Regionen (einschließlich Südtirol und Trient). Ortswechsel zwischen den Regionen sind nur aus Arbeits- oder Gesundheitsgründen bzw. bei Notwendigkeit mit Selbstdeklarationsformular (deutschsprachige Ausfüllhilfe) erlaubt. Ebenso ist die Rückkehr an den Wohnort gestattet.

Die italienischen Regionen sind entsprechend der Infektionsrate in rote, orange, gelbe und seit 16. Jänner auch in weiße Zonen (mit geringer Infektionsrate) eingeteilt.

Die Einreise in “rote Zonen“ und “orange Zonen“ ist nur in bestimmten Ausnahmefällen, wie Rückkehr an den Wohnort, Erreichen des Arbeitsplatzes, aus gesundheitlichen oder sonstigen dringlichen Gründen mit Selbstdeklarationsformular  (deutschsprachige Ausfüllhilfe) möglich.

In den „roten Zonen“ ist ein Verlassen der Wohnung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bars und Restaurants (mit Ausnahme der Abholung von Speisen und Getränken bis 22:00 Uhr), sowie Geschäfte (mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs) bleiben geschlossen: derzeit die Regionen Basilikata, Molise und Kampanien.

Aufgrund regionaler Verordnungen ist es möglich, dass bei hohen Infektionszahlen bestimmte Provinzen und Gemeinden in „rote Zonen“ eingestuft werden. Erkundigen Sie sich vor der Einreise bei Ihrer Zielprovinz bzw. Zielgemeinde, ob sie „rote Zone“ ist.

In den “orangen Zonen“ ist das Verlassen der Gemeinde und der Region nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Die Regelungen für Bars und Restaurants sind dieselben wie in den “roten Zonen“. Einkaufszentren bleiben an Wochenenden geschlossen: derzeit die Regionen Südtirol, Umbrien ,  Abruzzen, Toskana, Trient,  Emilia-Romagna, Lombardei, Piemont, Marken, Friaul-Julisch Venetien und Venetien.

In Südtirol gelten zusätzliche landesgesetzliche Regelungen, darunter die FFP2-Maskenpflicht in einigen Risikogebieten.

In den “gelben Zonen“ gibt es innerhalb der Region keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Bars und Restaurants sind bis 18:00 Uhr geöffnet. Einkaufszentren bleiben am Wochenende geschlossen. Museen und Ausstellungen sind von Montag bis Freitag geöffnet (Voranmeldung erforderlich): derzeit die Regionen Kalabrien, Latium, Ligurien, Apulien, Sizilien und Aostatal.

Für die „weißen Zonen“  ist neben der Öffnung von Geschäften, Bars und Restaurants auch die Öffnung von Museen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen: derzeit Sardinien.

ACHTUNG: KEINE unbeschränkte Einreise oder Weiterreise in Gebiete der roten oder orangen Zonen. 

Die Beurteilung der vorgebrachten Reisegründe ist ausschließlich Angelegenheit der italienischen Behörden und kann von der Botschaft in keiner Form beeinflusst werden. Weitergehende Informationen für Reisen aus beruflichen Gründen stellt die Österreichische Wirtschaftskammer zur Verfügung.

Bei Zweifelsfällen wird empfohlen die italienische Grenzpolizei oder die Konsularabteilung der italienischen Botschaft in Wien zu kontaktieren.

Das italienische Außenministerium stellt online Informationen zu konkreten Reisebewegungen zur Verfügung.

Wie sieht es mit der Rückreise aus?

Dies regelt jedes Land wieder separat und unterscheidet sich teilweise stark. Jedenfalls empfehlen wir immer den tagesaktuellen Abgleich mit den Behörden, damit es zu keinen bösen Überraschungen kommt.

Rückreise in die Schweiz

Tagesaktuelle Informationen zur Rückreise in die Schweiz findet man auf https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/empfehlungen-fuer-reisende/quarantaene-einreisende.html

Rückreise nach Deutschland

Tagesaktuelle Informationen zur Rückreise nach Deutschland findet man auf https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html?fbclid=IwAR3JsnBYxboEBmzGv8-4vwkmquFL7dPS_tqTdvgdq_HaeFwXQmLuJD8GZ6g

Rückreise nach Österreich

Tagesaktuelle Informationen zur Rückreise nach Österreich findet man auf https://www.bmeia.gv.at/oeb-rom/

Welche Regeln gelten im Sommer 2021?

Das kann man jetzt beim besten Willen noch nicht sagen. Diese hier beschriebene Regeln wurden am 10. März 2021 verfasst und können schon morgen nicht mehr gültig sein. Die Änderungen sind oft rasch und nicht immer folgen sie logisch nachvollziehbaren Schlüssen. Daher immer die in den Links angegebene Adressen überprüfen um nicht bei der Rückreise in Quarantäne zu müssen.

Video über Einreisebestimmungen SCHWEIZ

Video über Einreisebestimmungen DEUTSCHLAND

Video über Einreisebestimmungen ÖSTERREICH

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