Einreisebestimmungen Italien – aktuell

AKTUELLE BESTIMMUNGEN FÜR DIE EINREISE NACH ITALIEN (Stand 18.05.2021)

Die Einreise aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern ist grundsätzlich erlaubt. Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):

  • Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen ein gültiges Selbsterklärungsformular (deutscheenglische Fassung) ordnungsgemäß ausgefüllt mit sich führen. Ab 24. Mai 2021 muss die Vorab-Registrierung der Reise durch das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) https://app.euplf.eu/ elektronisch erfolgen – nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall nach dem 24. Mai noch eine Eigenerklärung im Papierformat vorgelegt werden. 
  • Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf (Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit). Derzeit gilt die Testpflicht auch für geimpfte oder genesene Personen.

Personen, die bei der Einreise keinen COVID-Test vorlegen können, sind neben dem Ausfüllen des o.g. Selbsterklärungsformulars verpflichtet zur:

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