Einreisebestimmungen für Personen, die ab 16.05.2021 nach Italien einreisen

Mitführen des ausgefüllten Formulars Selbsterklärung (deutsche, englische Fassung) oder Registrierung mittels digitalen Einreiseformulars (derzeit noch nicht vom Gesundheitsministerium freigeschaltet)

Selbsterklärung Deutsch

Selbsterklärung Italienisch

Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf
Verpflichtende Meldung bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL)

Gesundheitsbehörde (ASL)

Ausnahmen von der Testpflicht gelten für:

🇮🇹 die Besatzung von Güter- und Personentransporten;
Reisepersonal;

🇮🇹 die Ein- und Ausreise aus den Staaten der Liste A (Vatikan und San Marino);

🇮🇹 die Durchreise durch Italien mit eigenem Fahrzeug, wobei diese nicht länger als 36 Stunden dauern darf; Verpflichtung zum unverzüglichen Verlassen Italiens bei Ablaufen der 36 Stunden-Frist bzw., sollte sie überschritten werden Beginn der Quarantäne;

🇮🇹 Grenzgänger, die aus nachgewiesenen beruflichen Gründen in das italienische Hoheitsgebiet einreisen und für die anschließende Rückkehr an ihren Wohnsitz, ihre Wohnung oder ihren Aufenthaltsort wieder ausreisen;

🇮🇹 Schüler und Studenten, die die Schule oder ein Studium in einem anderen Land als dem Wohnsitz-, Heimat- oder Aufenthaltsland absolvieren, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren;

🇮🇹 Einreisende aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, Gesundheitsgründen oder bei absoluter Dringlichkeit für eine Dauer von max. 120 Stunden;

🇮🇹 Personal von Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in IT, die aus nachweislichen Arbeitsgründen für max. 120 Stunden ins Ausland gereist sind und nach IT zurückkehren;


Nähere Details/ weitere Informationen:

Personen, die in Italien einen Partner oder Familie besuchen möchten gelten dort NICHT als Pendler.



Die italienischen Regionen sind entsprechend der Infektionsrate in rote, orange, gelbe und weiße Zonen (mit geringer Infektionsrate) eingeteilt. Aufgrund regionaler Verordnungen ist es möglich, dass bei hohen Infektionszahlen für bestimmte Provinzen und Gemeinden weitergehende Maßnahmen (z.B. Einstufung in „rote Zone“) gelten. Erkundigen Sie sich vor der Einreise bei Ihrer Zielprovinz bzw. Zielgemeinde, welche konkreten Einschränkungen dort gelten.

In Südtirol gelten zusätzliche landesgesetzliche Regelungen, darunter die FFP2-Maskenpflicht in einigen Risikogebieten.

Was ist mit Geimpften und genesenen Personen?

Mehrere Nachrichten haben uns erreicht. Auch wenn dies in den aktuellen Bestimmungen NICHT enthalten ist, gilt offensichtlich weiterhin die Verordnung vom 22. April 2021 vom italienischen Gesundheitsministerium.

Demnach kann eine Einreise auch mit den 3G erfolgen!

GETESTET, GEIMPFT ODER GENESEN

Sowohl das österreichische Generalkonsulat in Mailand, als auch die italienische Botschaft in Berlin haben das anders veröffentlicht. Allerdings haben uns mehrere Mails erreicht, dass die alte Verordnungen noch gültig ist.

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