Derzeit sehr oft gefragt, da es auch hier widersprüchliche Aussagen gibt.
Das österreichische Gesundheitsministerium hat die novellierte Einreiseverordnung veröffentlicht. Ab Mittwoch, 19. Mai 2021 gilt folgendes:
Einreise aus Staaten mit geringem Infektionsgeschehen (Anlage A): 3-G-Regel, keine Quarantäne
Diese Staaten sind auf der Anlage A zusammengefasst; berücksichtigt werden sowohl EU-/EWR-Staaten als auch Drittstaaten mit niedriger Inzidenz. Aus diesen Ländern ist jede Art der Einreise – auch zu touristischen Zwecken – möglich.
Für die Einreise ist ein aktueller 3-G-Nachweis erforderlich. Kann dieser nicht vorgelegt werden, ist unverzüglich, jedenfalls aber innerhalb von 24 Stunden, ein Test nachzumachen. Als Impf-Nachweis zählt ein in deutscher oder englischer Sprache ausgestelltes Dokument (z.B. gelber Impfpass) über eine Impfung, die von der EMA zugelassen wurde oder den EUL-Prozess der WHO erfolgreich durchlaufen hat. Als Genesungszertifikat gilt eine ärztliche oder behördliche Bestätigung (z.B. Absonderungsbescheid) in deutscher oder englischer Sprache über eine in den vergangenen sechs Monaten überstandene Infektion. Dem Genesungszertifikat ist ein Nachweis über neutralisierende Antikörper gleichgestellt, der bei Einreise maximal 3 Monate alt sein darf.
Auf Anlage A befinden sich derzeit die folgenden Staaten:
Andorra, Australien, Belgien, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Fürstentum Liechtenstein, Griechenland, Irland, Island, Israel, Italien, Lettland, Luxemburg, Malta, Monaco, Neuseeland, Norwegen, Polen, Portugal, Rumänien, San Marino, Singapur, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweiz, Südkorea, Tschechische Republik, Ungarn, Vatikan.
ACHTUNG: Die Pflicht zur Registrierung mittels Pre-Travel Clearance besteht weiterhin!
WAS GILT FÜR DIE DURCHREISE?
Durchreisende müssen an der Grenze die Durchreise glaubhaft machen. Es ist kein Formular und keine Registrierung in Österreich erforderlich. Somit ist die Durchreise aus oder nach Italien durch Österreich ohne Einschränkungen möglich. Da auch keine Ausgangsbeschränkungen mehr gelten, kann in Österreich auch in der Nacht gefahren werden.