Unzählige Fragen und Nachrichten erreichen uns auf verschiedensten Wegen. In den Kommentaren auf Facebook, Youtube und in Nachrichten. Daher präsentieren wir hier die aktuellen Einreisebestimmungen für Italien mit Stand 24. Juli 2021 und geben Einblick, was es mit dem Grünen Pass auf sich hat. Wo bekomme ich den her und was brauche ich sonst noch für die Einreise.
Aktuelle Einreisebestimmungen – Stand 24.07.2021
Die Einreise nach Italien aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern ist grundsätzlich erlaubt.
Das digitale Covid-Zertifikat der EU ist mit 1.7. in Kraft getreten. Damit kann über einen QR-Code nachgewiesen werden, dass eine Person gegen Corona geimpft bzw. negativ getestet wurde oder eine Infektion überstanden hat. Dennoch gelten nach wie vor die spezifischen italienischen Einreiseregelungen:
Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):
- Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen sich vor der Einreise über das digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) elektronisch registrieren. Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutsche, englische Fassung) vorgelegt werden.
- Vorlage eines in Österreich oder in einem EU-Land ausgestellten „Grünen Covid-Passes“ in englischer oder italienischer Sprache, bestehend aus einem der drei folgenden Nachweise:
- einem max. 48h alten negativen Covid-Test (PCR- oder Antigentest, ausgestellt von offizieller Teststelle – kein Selbsttest) vor Einreise (Kinder unter 6 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit)
- einem seit mind. 14 Tagen vollständigen Impfzyklus mit einer von der EMA zugelassenen Covid-Schutzimpfung (Achtung: Die uneingeschränkte Einreise nach Italien mit einem „Grünen Covid-Pass“ ist frühestens ab dem 14. Tag nach dem vollständigen Impfzyklus möglich, d.h. bei 2 Teilimpfungen frühestens ab dem 14. Tag nach der 2. Teilimpfung)
- einer erfolgten Genesung von Covid-19.