Einreise aus 32 Risikogebieten nur mit Test

Wegen steigender Coronavirus-Infektionen gelten ab Montag 0.00 Uhr neue Beschränkungen für die Einreise nach Österreich. Eine Einreise aus 32 Risikostaaten bzw. -Gebieten ist nur mit einem negativen PCR-Test möglich, Drittstaatsangehörige dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen einreisen. Das sieht die am Freitag veröffentlichte novellierte Einreiseverordnung des Gesundheitsministeriums vor.

Gilt Italien ebenfalls als Risikoland?

NEIN! Italien gilt definitiv NICHT als Risikogebiet in dieser Verordnung. Es gilt für das ganze Land unverändert Warnstufe 4, auch für die Lombardei gibt es KEINE Reisewarnung aus österreichischer Seite.

Welche 32 Länder gelten ab Montag 0 Uhr als Risikoland?

Ägypten, Albanien, Bangladesch, Weißrussland (Belarus), Bosnien-Herzegowina, Brasilien, Bulgarien, Chile, Ecuador, Indien, Indonesien, Iran, Kosovo, Mexiko, Moldau (Moldawien), Montenegro, Nigeria, Nordmazedonien, Pakistan, Peru, Philippinen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, Schweden, Senegal, Serbien, Südafrika, Türkei, Ukraine, Vereinigte Staaten und die Provinz Hubei (China).

Was gilt es noch ab Montag zu beachten?

Kommen Österreicher und Österreicherinnen, EU- und EWR-Bürger und -Bürgerinnen oder Schweizer und Schweizerinnen aus einem Staat mit einer stabilen Covid-19-Situation (etwa Deutschland, Italien, Schweiz, Norwegen), besteht freie Einreise.

Die Person muss sich dafür aber in den vergangenen zehn Tagen ausschließlich in folgenden – derzeit sicheren – Staaten aufgehalten haben: Andorra, Belgien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Malta, Monaco, Niederlande, Norwegen, Polen, San Marino, Schweiz, Slowakei, Slowenien, Spanien, Tschechien, Ungarn, Vatikan, Vereinigtes Königreich und Zypern.

Keine Einschränkungen gibt es bei Staatsbesuchen und aus besonderen familiären Gründen – etwa Einreise von Lebenspartnern – und partnerinnen oder bei Anlässen wie Hochzeiten und Taufen. Die bloße Durchreise durch Österreich ohne Zwischenstopp bleibt ohne Einschränkung möglich, heißt es in der Verordnung. Für Personen, die sich am Montag bereits im Ausland befinden, gelten diese Änderung erst ab Samstag, dem 1. August.

Wo kann ich diese Einreiseverordnung nachlesen?

Die Verordnung ist unter diesem Link abrufbar: Einreiseverordnung

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