Die Regeln für den Sommer 2022 – Entwurf ist da

Gesundheitsminister Roberto Speranza wird nächste Woche die Verordnung unterzeichnen, die die Regeln für den Sommer 2022 beinhalten wird. Noch gibt es ein paar Unsicherheiten, was die Verwendung der Masken betrifft, aber im großen und Ganzen ist der Weg klar. Der Entwurf im Detail:

Grüner Pass

Beginnen wir mit dem Green Pass. Die Tage für den Green Pass (2G-Regelung und 3G-Regelung) sind für 99 Prozent unserer täglichen Aktivitäten gezählt. Reiseveranstalter freuen sich besonders, denn die Anti-Covid-Maßnahmen ähnlich dem „italienischen“ Pass sind in den meisten anderen europäischen Ländern längst abgesagt. Die Dauerhaftigkeit der Beschränkungen hätte die Gefahr gebirgt, Touristen im Sommer 2022 aus Italien zu vertreiben. Also kein Green Pass mehr in Hotels, B&Bs, Museen. Für kein Hotel, für keinen Campingplatz ist ein Grüner Pass für das Checkin notwendig. Fraglich wird noch, ob es auch bei der Einreise nach Italien gestrichen wird. Derzeit braucht man für die Einreise noch den Grünen Pass (3G-Regelung) und das dPLF. Die aktuellen Einreisebestimmungen sind hier zu finden: EINREISEREGELN

In Bars und Restaurants wird man bereits seit 1. April nicht mehr nach dem Zertifikat gefragt, wenn man im Freien sitzt. Ab 1. Mai gilt dies auch für Innenräume in Restaurants.
Auch Ungeimpfte können in den Beruf und ins gesellschaftliche Leben zurückkehren, ohne sich alle 48 Stunden einem Test unterziehen zu müssen. Das grüne Zertifikat hört in der Praxis nicht auf zu existieren, aber es wird fast nicht mehr benötigt. Ab dem ersten Mai wird daher der verstärkte Grüne Pass (2G-Regelung) nicht mehr benötigt, um Fitnessstudios und Hallenbäder zu besuchen, an Partys und Zeremonien, Konferenzen und Kongressen teilzunehmen, Diskotheken und Spielhallen zu betreten, ins Kino und Theater zu gehen. Die einzige Ausnahme bleiben die Besuche im Krankenhaus und bei RSA. In diesen sensiblen Bereichen bleibt der Grüne Pass nicht nur über den Sommer bestehen, sondern wird bis zum 31. Dezember benötigt.

Maskenpflicht

Aktuell sind im April die Masken noch Pflicht, wenn man in Bars und Restaurants vom Tisch aufsteht. Möglicherweise werden diese noch für das Personal verpflichtend bleiben, wenn diese Kontakt mit der Öffentlichkeit haben. Dies wird dann in der neuen Verordnung klar gemacht. Gesundheitsminister Roberto Speranza nächste Woche die Verordnung unterzeichnen, die die Maskenpflicht voraussichtlich in Innenräumen unter bestimmten Umständen beibehält. Die Maske könnte auch im Freien vor Stadien oder Konzerten verpflichtend bleiben, wenn es zu Versammlungen kommt. Die FFP2-Maske könnte sowohl für lokale Verkehrsmittel wie Busse, Vaporetti und U-Bahnen als auch für Fernverkehrsmittel wie Züge und Fähren obligatorisch bleiben. In allen anderen Orten, etwa in Kinos und Theatern, wird eine normale OP-Maske wahrscheinlich ausreichen. Die Maske wird uns also noch leider etwas begleiten, diese ist also nach wie vor immer mitzuführen. Im Falle von Situationen, in denen der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann, wird die Maskenpflicht wohl bleiben.

Auch in der Schule werden Kinder über 6 Jahren wohl verpflichtet, bis zum Ende des Schuljahres oder für einen weiteren Monat im Unterricht eine Maske zu tragen.
Mit großer Sicherheit wird ab dem 1. Mai keine Maske in Bars, Restaurants, Fitnessstudios und Geschäfte jeglicher Art, einschließlich Supermärkten, benötigt werden.

Impfpflicht, Arbeit und Smart Working

Die Covid-Impfung bleibt bis zum 15. Juni für Lehrer und Schulpersonal, Strafverfolgungsbehörden und generell für alle Bürger ab 50 Jahren verpflichtend. Für diese Kategorien wurde ab dem 25. März die Möglichkeit geschaffen, mit der grünen Passbasis (3G-Regelung) zur Arbeit zurückzukehren. Der Impfstoff wird bis zum 31. Dezember nur für Ärzte, Gesundheitspersonal und Gesundheitsresidenzen verpflichtend sein. Für alle anderen endet die Impfpflicht mit 15. Juni 2022.
Ab dem Tag der Arbeit (1. Mai) können diejenigen, die keine Impfung haben, alle zwei Tage auf einen schnellen Tupfer verzichten, um nach vielen Monaten zur Arbeit zu gehen. Der grundlegende Grüne Pass sollte nicht mehr für öffentliche und private Arbeiten verlängert werden und dies auch für diejenigen, die das 50. Lebensjahr vollendet haben. Bis Ende des Jahres besteht die Möglichkeit, auf Smart Working zurückzugreifen, ohne das komplexeste Verfahren des Tarifvertrags durchlaufen zu müssen. Es besteht zwar weiterhin die Impfpflicht mit den angedrohten Strafen bis zum 15. Juni, allerdings wird dies nicht mehr als Arbeitshinderungsgrund gelten.

Fazit

Die endgültige Regelung steht noch aus, dies wir im Laufe der nächsten Tage bekannt gegeben. Sobald Gesundheitsminister Speranza die Verordnung unterzeichnet hat, werden wir darüber berichten.

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