In ganz Italien besteht die Pflicht, in geschlossenen Räumen an öffentlichen Orten einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen; auch im Freien gilt Maskenpflicht, sobald sich Personen, die nicht im selben Haushalt leben, in der Nähe befinden. In der Region Latium besteht Maskenpflicht im Freien in jeder Situation.
Wer ist von der Maskenpflicht ausgenommen?
– Personen, die eine sportliche Aktivität ausüben
– Kinder unter 6 Jahren
– Personen mit Einschränkungen oder Pathologien, die mit der Verwendung eines Mund-Nasenschutzes nicht vereinbar sind; auch Begleitpersonen oder Pflegekräfte sind von der Maskenpflicht ausgenommen, falls dadurch die Interaktion zwischen Begleit-/Pflegepersonen und Personen mit Einschränkungen nicht möglich ist.
Die Verwendung eines Mund-Nasen-Schutzes wird auch in geschlossenen Räumen in Gegenwart von Personen, die nicht im selben Haushalt leben, empfohlen.
Müssen es FFP2 Masken sein?
NEIN. Ein einfacher Mundschutz reicht aus.
Welche Abstandsregelungen gelten?
Welche Abstandsregelungen gelten?
Es ist ein verpflichtender Sicherheitsabstand von mindestens 1 Meter zu Personen, die nicht im selben Haushalt leben, einzuhalten.
Plätze oder Straßen, in denen sich Ansammlungen bilden können, können für die Dauer eines ganzen Tages oder zu bestimmten Zeiten für die Öffentlichkeit gesperrt werden. Der Zutritt zu diesen Plätzen oder Straßen ist nur gestattet, um geöffnete Geschäfte und Privathäuser oder -wohnungen zu erreichen.
Es wird empfohlen, die Fortbewegung, mit öffentlichen oder privaten Verkehrsmitteln auf Grund von Arbeits- und Studienzwecken, aus gesundheitlichen, notwendigen Gründen oder um Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen auf ein Mindestmaß zu beschränken.
Bild: Gabriele Lässer / Pixabay