Für Rückreisende nach Baden-Württemberg gibt es ebenfalls schon Ausnahmen von der Einreise Quarantäne.
- Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise höchstens sechs Monate zurückliegende, durch eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen, oder
- Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.
Mein Name ist Christoph Thür. Ich bin gebürtiger Salzburger und kenne seit knapp 40 Jahren die Region Oberitalien bestens. Seit knapp 15 Jahren betreibe ich mehrere Online-Portale im Adria-Raum und bin Herausgeber vom Jesolo Magazin. Von unserer Mediengruppe Adria Magazin GmbH bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer.
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