Bei vollständiger Impfung oder Genesung entfällt in Baden-Württemberg die Quarantäne bei Einreise

Für Rückreisende nach Baden-Württemberg gibt es ebenfalls schon Ausnahmen von der Einreise Quarantäne.

  1. Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise höchstens sechs Monate zurückliegende, durch eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen, oder
  2. Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.

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