Für Rückreisende nach Baden-Württemberg gibt es ebenfalls schon Ausnahmen von der Einreise Quarantäne.
- Personen, die über ein ärztliches Zeugnis über eine bei Einreise höchstens sechs Monate zurückliegende, durch eine molekularbiologische Testung mittels Polymerase-Kettenreaktion (PCR-Test) bestätigte Infektion mit dem Coronavirus verfügen und keiner darauf beruhenden Absonderungspflicht mehr unterliegen, oder
- Personen, die eine seit mindestens 14 Tagen abgeschlossene Impfung mittels Impfdokumentation vorweisen können.