Ruckreisende nach Bayern, die seit mindestens 15 Tagen vollständig gegen COVID-19 mit einem in der Europäischen Union zugelassenen Impfstoff geimpft sind und über einen Impfnachweis in deutscher, englischer oder französischer Sprache verfügen, können ohne Quarantäne einreisen. Der Impfnachweis ist auf Verlangen der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde unverzüglich vorzulegen.
Für alle anderen gilt derzeit noch bei Rückreise nach Bayern die 10-tägige Quarantäneverpflichtung mit der Möglichkeit, sich nach 5 Tagen frei zu testen.
Gültig ist diese Verordnung ab heute Mittwoch, 28. April 2021.