Ausnahmeregelung für Geschäftsreisen nach Italien ab 6. März

Ab Samstag, den 6. März bis inkl. 6. April sind laut Angaben des ital. Außenministeriums zeitlich beschränkte Dienstreisen aus Österreich ohne Quarantänepflicht nach Italien wieder möglich. Die genauen Bedingungen befinden sich derzeit in Klärung und werden zeitnah erwartet.

Die Verordnung vom 13. Februar des Gesundheitsministers soll um folgende Ausnahmetatbestände für Geschäftsreisen ergänzt werden:

o   jeden, der für einen Zeitraum von höchstens 120 Stunden nach Italien einreist, aus nachgewiesenen Gründen der Arbeit, mit der Verpflichtung, nach Ablauf dieser Frist das Staatsgebiet unverzüglich zu verlassen oder, andernfalls, die vertrauensbasierte Quarantäne zu beginnen (Art. 51 Buchstabe f) des Dekrets);

o   das Personal von Unternehmen und Körperschaften mit Firmensitz oder Zweigniederlassung in Italien, die für nachgewiesene Arbeitsbedürfnisse, ins Ausland für nicht mehr als 120 Stunden, reisen (Art. 51 Buchstabe m) des Dekrets);

Bitte beachten Sie:

Für die von der Quarantäne ausgenommenen Personengruppen gilt jedoch bei der Einreise nach Italien trotzdem Folgendes:

Mitführen eines PCR Test/ Antigen Abstrich
Mitführen einer Eigenerklärung für die Einreise nach Italien, immer mit der Anlage der italienischen COVID-Bestimmungen
Mitführen einer inneritalienischen Eigenerklärung (für Reisen innerhalb Italiens)
Meldung an die lokal zuständige Gesundheitsbehörde
Nähere Infos und alle Formulare finden Sie unter Einreise und Reisebestimmungen – „Sonderregelung Österreich“

Auf der Webseite der AUSSENWIRTSCHAFT Italien finden Sie alle Details. Sie wird laufend aktualisiert.

Einreise nach Österreich – OnlineRegistrierungs- und Testpflicht
Die folgenden Personen müssen keine Quarantäne antreten, wenn sie bei Einreise ein ärztliches Zeugnis vorweisen können, das einen negativen PCR- oder Antigen-Test bestätigt und die Testung nicht länger als 72 Stunden zurückliegt, (nichtsdestotrotz müssen sich auch diese Personen über das Pre-Travel-Clearance-Formular registrieren):

Humanitäre Einsatzkräfte
Beruflich Reisende
Einreisende aufgrund einer gerichtlichen Ladung
Medizinische Begleitpersonen

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