Aktuelle Einreisebestimmungen Italien

Stand gemäß der ital. Gesetzesverordnung Decreto Legge Nr. 111 vom 6. August 2021 und der Verordnung des Gesundheitsministeriums vom 27. August 2021.

EINREISE NACH ITALIEN

Je nach Herkunftsland gelten in Italien unterschiedliche gesundheitsbehördliche Einreiseregeln.

Vor der Einreise nach Italien – ganz unabhängig vom Herkunftsland und vom Grund der Reise – muss das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausgefüllt werden.

Nur bei technischen Problemen darf im Ausnahmefall ein ausgedrucktes Selbsterklärungsformular (deutsche, englische Fassung) vorgelegt werden.

Die in diesem Bereich genannten Maßnahmen sind bis zum 25. Oktober 2021 gültig.

Personen, die Staatsbürger von EU-Ländern, Ländern des Schengenraums, Israel, Andorra oder des Fürstentums Monaco oder dort wohnhaft sind, können unter folgenden Bedingungen ohne Quarantänepflicht nach Italien einreisen:

1. Ausfüllen des Passagier-Lokalisierungsformulars (Passenger Locator Form) vor der Einreise nach Italien;

2. Vorlage des digitalen COVID-Zertifikats der EU bei der Einreise. Wer kein EU-Staatsbürger ist, kann das grüne COVID-19-Zertifikat in digitaler oder Papierform vorweisen, das von den Gesundheitsbehörden seines Lands ausgestellt wurde und den Nachweis eines negativen Testergebnisses, der Genesung oder einer durchgeführten Impfung mit einem von der Europäischen Arzneimittel-Agentur (EMA) zugelassenen Impfstoff enthält.

Das EU Digital COVID Certificate ist ein digitaler Nachweis dafür, dass eine Person

seit mindestens 14 Tagen vollständig gegen COVID-19 geimpft ist;
bei einem Test negativ getestet wurde;
von COVID-19 genesen ist.
Die digitale Version kann auf einem Mobilgerät gespeichert werden. Zudem kann eine Papierversion angefordert werden. Beide Versionen verfügen über einen QR-Code, der die wesentlichen Informationen enthält, sowie über eine digitale Signatur, um die Authentizität des Zertifikats zu garantieren.

Das digitale COVID-Zertifikat der EU ist in allen Ländern der EU und des Schengenraums gültig.

Für weitere Informationen besuchen Sie die offizielle Website über das EU Digital COVID Certificate.

Auswärtiges Amt Deutschland schreibt zur Einreise nach Italien: Alle in einem EU- oder Schengen-Mitgliedstaaten ausgestellten Nachweise in digitalem oder Papierformat (einschließlich des gelben Impfausweises) in italienischer, englischer, französischer oder spanischer Sprache sind diesem Zertifikat gleichgestellt.

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