Die Einreise aus Österreich oder anderen EU- und Schengen-Mitgliedsländern ist grundsätzlich erlaubt.
Voraussetzungen (für Personen, die sich in den letzten 14 Tagen in Österreich aufgehalten haben oder durch Österreich durchgefahren sind):
- Alle Personen, die nach Italien einreisen, müssen das europäische digitale Passagier-Lokalisierungs-Formular (dPLF) ausfüllen. Sollte es in Ausnahmefällen nicht möglich sein, sich digital zu registrieren, muss die bisher gültige Selbsterklärung (englische Fassung) mit Anlage (englische Fassung) ordnungsgemäß ausgefüllt und mitgeführt werden und es ist notwendig, sich bei der örtlich zuständigen Gesundheitsbehörde (ASL) zu registrieren.
- Vorlage eines negativen PCR- oder Antigentests, der bei Einreise nicht älter als 48 Stunden sein darf (Kinder unter 2 Jahren sind von der Testpflicht zwecks Einreise befreit)
- verpflichtende 5-tägige Quarantäne
- nach Ende der Quarantäne: neuerlicher PCR- oder Antigen-Test
Nähere Details/ weitere Informationen:
Personen, die in Italien einen Partner oder Familie besuchen möchten gelten dort NICHT als Pendler.
Welche Ausnahmen gibt es?
Keine Quarantäne-/Testpflicht für:
🔴die Besatzung von Güter- und Personentransporten;
🔴Reisepersonal;
🔴die Ein- und Ausreise aus den Staaten der Liste A (Vatikan und San Marino);
🔴die Durchreise durch Italien mit eigenem Fahrzeug, wobei diese nicht länger als 36 Stunden dauern darf; Verpflichtung zum unverzüglichen Verlassen Italiens bei Ablaufen der 36 Stunden-Frist bzw., sollte sie überschritten werden Beginn der Quarantäne;
🔴Grenzgänger, die aus nachgewiesenen beruflichen Gründen in das italienische Hoheitsgebiet einreisen und für die anschließende Rückkehr an ihren Wohnsitz, ihre Wohnung oder ihren Aufenthaltsort wieder ausreisen;
🔴Schüler und Studenten, die die Schule oder ein Studium in einem anderen Land als dem Wohnsitz-, Heimat- oder Aufenthaltsland absolvieren, in das sie täglich oder mindestens einmal wöchentlich zurückkehren;
🔴Einreisende aus nachgewiesenen Arbeitsgründen, Gesundheitsgründen oder bei absoluter Dringlichkeit für eine Dauer von max. 120 Stunden;
🔴Personal von Unternehmen mit Sitz oder Zweigniederlassung in IT, die aus nachweislichen Arbeitsgründen für max. 120 Stunden ins Ausland gereist sind und nach IT zurückkehren;
Testpflicht (48 Stunden vor Einreise), keine Quarantänpflicht für:
🔴Gesundheitspersonal, das nach Italien einreist, um dort Gesundheitsdienstleistungen zu erbringen;
🔴Diplomaten, Beamte und Mitarbeiter von internationalen Organisationen in Ausübung ihrer Funktion;
🔴Einreisende aus beruflichen Gründen, wenn diese durch spezielle, von der zuständigen Gesundheitsbehörde genehmigte Sicherheitsprotokolle geregelt sind;
Einreisende aus unaufschiebbaren Gründen, vorbehaltlich einer Genehmigung des Gesundheitsministeriums;