Mit heutigem Datum, 12. Mai 2021, wurde die neue Deutsche Einreiseverordnung im Bundesanzeiger veröffentlicht.
Diese ist ab 13. Mai 2021 gültig.
Was steht in dieser Einreiseverordnung?
Die Absonderungspflicht (Quarantäne) gilt NICHT für Personen, die bei der Einreise ein negatives Testergebnis vorweisen können.
Was für ein Testnachweis ist gültig?
Antigen Schnelltest (maximal 48 Stunden alt)
PCR Test (maximal 72 Stunden alt)
In welcher Sprache muss das Testergebnis vorliegen?
Ein Nachweis hinsichtlich des Nichtvorliegens einer Infektion mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 muss in deutscher, englischer, französischer, italienischer oder spanischer Sprache vorgelegt werden.
Wo kann ich die Verordnung nachlesen?
Sie ist hier downloadbar:
Mein Name ist Christoph Thür. Ich bin gebürtiger Salzburger und kenne seit knapp 40 Jahren die Region Oberitalien bestens. Seit knapp 15 Jahren betreibe ich mehrere Online-Portale im Adria-Raum und bin Herausgeber vom Jesolo Magazin. Von unserer Mediengruppe Adria Magazin GmbH bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer.
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