Seit Mitternacht gilt bei der Einreise nach Österreich generell die 3-G-Regel. Dabei sind neben maximal 72 Stunden alten PCR-Tests auch Antigen-Tests zulässig, deren Abnahme nicht mehr als 24 Stunden zurückliegen darf. Ausgenommen sind Antigen-Tests zur Eigenanwendung. Minderjährige unter zwölf Jahren brauchen keine 3-G-Nachweise erbringen.
Was gilt für Pendler?
Spezielle Regelungen für Pendler und Pendlerinnen sowie schulpflichtige Kinder wurden aus der Covid-19-Einreiseverordnung zugunsten der vereinheitlichten Vorgaben gestrichen.
Was gilt bei Einreise aus Virusvariantengebieten?
Ausgenommen von der 3-G-Regelung sind neue Virusvariantengebiete. Einreisende müssen glaubhaft machen, dass sie sich innerhalb der vergangenen zehn Tage ausschließlich außerhalb dieser Staaten oder Gebiete aufhielten. Ansonsten sind eine Registrierung und eine zehntägige Quarantäne notwendig. Derzeit sind jedoch keine Regionen als Virusvariantengebiete definiert.
Mein Name ist Christoph Thür. Ich bin gebürtiger Salzburger und kenne seit knapp 40 Jahren die Region Oberitalien bestens. Seit knapp 15 Jahren betreibe ich mehrere Online-Portale im Adria-Raum und bin Herausgeber vom Jesolo Magazin. Von unserer Mediengruppe Adria Magazin GmbH bin ich Gesellschafter und Geschäftsführer.
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