Italien hat im heutigen Ministerrat beschlossen, den Grünen Pass für dreifach Geimpfte sowie für Genesene Personen mit zwei Impfungen mit unbegrenzter Gültigkeit zu versehen. Somit sind alle geboosterten Personen nicht von der verkürzten Gültigkeit des Grünen Passes betroffen. Nach Grundimmunisierung (zwei Dosen) gilt man nach sechs Monaten als ungeimpft.
Ausnahme für Touristen
Ebenfalls neu wurde heute beschlossen, dass es für Touristen eine Ausnahme von den strengen Regeln des Super Green Pass (2G-Regelung) geben wird. So können alle Personen, deren Impfzertifikat mit zwei Impfungen oder deren Genesungszertifikat länger als sechs Monate alt ist und somit als abgelaufen gilt, mit einem negativen Test trotzdem Zutritt zu allen Bereichen erhalten, die aktuell nur für Personen mit Super Green Pass (2G) möglich sind. Der Antigen-Schnelltest hat dabei eine Gültigkeit von 48 Stunden und der molekular-Test (PCR) eine Gültigkeit von 72 Stunden ab Probenabnahme.
Neuerungen bei den Zonen
Die Zonenregelung wurde praktisch aufgehoben. Einzig die rote Zone bleibt bestehen, dort gelten die Regelungen jedoch nur für Ungeimpfte. Derzeit ist keine Italienische Region in der roten Zone.