Bestimmungen für die einzelnen Zonen:
In den „roten Zonen“ ist ein Verlassen der Wohnung nur in begründeten Ausnahmefällen möglich. Bars und Restaurants (mit Ausnahme der Abholung von Speisen und Getränken bis 22:00 Uhr), sowie Geschäfte (mit Ausnahme von Gütern des täglichen Bedarfs) bleiben geschlossen: derzeit Sardinien.
Aufgrund regionaler Verordnungen ist es möglich, dass bei hohen Infektionszahlen bestimmte Provinzen und Gemeinden in „rote Zonen“ eingestuft werden. Erkundigen Sie sich vor der Einreise bei Ihrer Zielprovinz bzw. Zielgemeinde, ob sie „rote Zone“ ist.
In den “orangen Zonen“ sind die Regelungen für Bars und Restaurants dieselben wie in den “roten Zonen“. Der Handel ist geöffnet, Einkaufszentren bleiben an Wochenenden geschlossen: derzeit die Regionen Basilikata, Kalabrien, Apulien, Sizilien, Aostatal.
In Südtirol gelten zusätzliche landesgesetzliche Regelungen, darunter die FFP2-Maskenpflicht in einigen Risikogebieten.
In den “gelben Zonen“ gibt es innerhalb der Region keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit. Bars und Restaurants sind unter Einhaltung der Ausgangssperre (22 Uhr) im Freien geöffnet. Kulturelle Einrichtungen sind geöffnet, sportliche Aktivitäten im Freien sind erlaubt: derzeit alle übrigen Regionen.
Für die „weißen Zonen“ ist neben der Öffnung von Geschäften, Bars und Restaurants auch die Öffnung von Museen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen: derzeit keine Region.
Ortswechsel innerhalb Italiens zwischen weißen und gelben Zonen sind möglich.
Personen mit einer „Grünen COVID-19-Bescheinigung“ dürfen sich zwischen allen, inkl. orangen und roten Zonen, bewegen.
Stand: 27. April 2021