Dieser Artikel wurde am 16. Juni 2020 verfasst und handelt die an diesem Tag gültigen Vorschriften ab. Voraussichtlich gültig bis zum 31. August 2020. Gesetzeslagen ändern sich momentan sehr schnell, bitte jedenfalls vor Fahrtantritt nach den aktuell geltenden Bestimmungen erkundigen!
Durchreise durch Österreich – was ist erlaubt, was gilt es zu beachten?
Muss ich im Auto eine Schutzmaske mitführen? Für alle Fahrzeuginsassen?
Eine Mitführverpflichtung besteht nicht. Ein Mitführen für Situationen, in denen eine Pflicht besteht, wird aber angeraten.
Soll bzw. darf ich mit Schutzmaske ein Fahrzeug lenken?
Es ist erlaubt, solange die Schutzmaske die Sicht nicht beeinträchtigt.
Muss ich eine Schutzmaske im Auto tragen?
Nein! Eine Maskenpflicht für private Fahrten, auch wenn haushaltsfremde Personen mitfahren, gibt es nicht mehr.
Wieviele Personen dürfen maximal im Auto sitzen?
Haushaltsangehörige: soviel wie laut Zulassung gestattet sind.
Haushaltsfremde: Pro Sitzreihe höchstens 2 Personen, dabei ist der Lenker mitzuzählen. Keine Schutzmaskenpflicht mehr.
Muss ich in der Raststätte oder auf der Tankstelle eine Schutzmaske tragen?
Nein. Schutzmaske ist nur in bestimmten Situationen erforderlich. In Apotheken gilt nach wie vor Maskenpflicht und bei Dienstleistungen, wo der Mindestabstand nicht eingehalten werden kann (zum Beispiel beim Friseur).
Ist ein Tankstopp erlaubt?
Ja! Es gibt keinerlei Einschränkungen bei der Durchreise durch Österreich.
Gilt das auch bei der Rückreise von Italien nach Deutschland?
Ja. Es darf in jede Richtung ein Halt eingelegt werden und auch das Fahrzeug aufgetankt werden.
Ist eine Übernachtung beim Zwischenstopp erlaubt?
Ja. Eine Übernachtung ist möglich. Es kann direkt nach dem Italien-Urlaub auch noch ein Österreich-Urlaub angehängt werden.
Was muss ich sonst noch beachten?
1-Meter-Abstandsregel zu Haushaltsfremden beim Betreten öffentlicher Orte (innen und außen); bei Sportausübung in Sportstätten gilt die 2-Meter-Abstandsregel.