Warntafelpflicht für Fahrradträger in Italien

Warntafelpflicht für Fahrradträger in Italien: Was Reisende beachten müssen

Wer mit dem Auto nach Italien fährt und Fahrräder am Heck transportiert, muss Warntafeln anbringen. Das gilt besonders für Träger, die auf der Anhängerkupplung montiert sind. Obwohl eine Gesetzesänderung Anfang 2025 zunächst Erleichterungen versprach, haben italienische Behörden diese nicht bestätigt. Es besteht also weiterhin Warntafelpflicht für Fahrradträger in Italien.

Keine Ausnahme für Anhängerkupplungsträger

Der italienische Automobilclub ACI stellt klar: Auch Träger auf der Anhängerkupplung benötigen eine Warntafel. Selbst dann, wenn der Träger über ein Wiederholungskennzeichen und eigene Beleuchtung verfügt. Der Grund: Die Ladung ragt nach hinten über das Fahrzeug hinaus.

Zwei Warntafeln bei breiter Ladung

Sobald die Ladung die gesamte Fahrzeugbreite einnimmt, sind zwei Warntafeln erforderlich. Diese müssen jeweils links und rechts am äußeren Ende der Ladung angebracht werden.

Empfehlung des ADAC

Der ADAC rät dringend, Warntafeln zu verwenden – unabhängig vom Trägertyp. Die Gesetzeslage ist zurzeit unklar. Die italienischen Behörden prüfen noch, wie die Gesetzesänderung genau umzusetzen ist. Bis dahin drohen bei Verstößen Bußgelder in Höhe von 87 Euro. Um Ärger zu vermeiden, sollte man daher vorsorglich eine Warntafel montieren.

Vorgaben für die Warntafel

Die Warntafel muss:

  • aus Metall bestehen,
  • mindestens 50 x 50 cm groß sein,
  • rot-weiß schraffiert sein (fünf rote Streifen).

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Fazit

Wer Fahrräder mit dem Auto nach Italien transportiert, sollte keine Risiken eingehen. Der ADAC empfiehlt, Warntafeln anzubringen – besonders bei Heckträgern auf der Anhängerkupplung. Das schützt vor Bußgeldern und unnötigem Ärger auf Reisen.

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